Mord an schwangerer Freundin: Lebenslang

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa Foto: red

Die Leiche der Schwangeren wurde am Donauufer angeschwemmt. Der Schädel der jungen Frau war zertrümmert, das Ungeborene tot. Der wegen Mordes angeklagte Freund des Opfers bestritt die Tat bis zuletzt. Jetzt soll der 25-Jährige lebenslang hinter Gitter.

 
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer schwangeren jungen Frau ist deren Freund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ingolstadt erkannte am Donnerstag auf Mord in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch. Für das Gericht ist erwiesen, dass der 25-Jährige seiner Freundin im Herbst 2015 in Ingolstadt den Schädel zertrümmerte und das noch lebende Opfer in die Donau warf. Auch das Ungeborene der 22-Jährigen kam dabei ums Leben.

Als Tatmotiv gilt, dass der Mann sein Leben habe fortsetzen wollen, ohne sich um die Mutter und deren Kind kümmern zu müssen. Der Mann hatte die Tat bis zuletzt bestritten, sein Anwalt daher auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Wegen des Vornamens der jungen Frau war in dem seit vergangenen September andauernden Prozess stets vom Mordfall Anastasia die Rede.

Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Anastasia starb durch «Ertrinken in bewusstlosem Zustand» in der Donau, aber schon die schweren Verletzungen am Schädel des Opfers hätten wenig später zum Tod geführt. Das Gericht sei überzeugt, «dass der Angeklagte Anastasia getötet hat, weil er sich unter Druck gesetzt fühlte und sein Leben ungestört fortsetzen wollte», sagte Richter Jochen Bösl. Denn Anastasia behauptete, ihr ungeborenes Kind sei von ihm. Nach ihrem Tod kam aber heraus, dass ein anderer der Vater ist.

Zwar fehlten unmittelbare Beweise wie ein Geständnis des Angeklagten oder Augenzeugen, wie der Richter weiter erläuterte. Ein aufwendiger Indizienprozess war die Folge. So belasteten den Angeklagten etwa kleine Blutspritzer von Anastasia auf seinem Pullover, den er in der Tatnacht trug. Auch wenn das Alter der Blutspuren nicht mehr sicher feststellbar ist, sei dies ein «ganz starkes Indiz, das den Angeklagten erheblich belastet», sagte der Richter. Außerdem wurde das Handy des Angeklagten nach der Tat in Tatortnähe registriert.

Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Sie zeigte sich überrascht und enttäuscht über den Umgang des Gerichts mit den Argumenten der Verteidigung, die teilweise nicht berücksichtigt worden seien.

dpa

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