Wie berichtet, hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Hof das Verfahren gegen den 47-jährigen Bindlacher am 2. Dezember wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Die für die endgültige Verfahrenseinstellung notwendige Geldauflage von 30 000 Euro hat Uwe K. mittlerweile bezahlt, gab der Gerichtsvorsitzende Siegbert Übelmesser zu Beginn des 38. Verhandlungstags am Freitag bekannt – worauf Staatsanwalt Uwe Demuth beantragte, das Verfahren gegen Uwe K. endgültig einzustellen.