Mit Waffe hantiert: Geldstrafe

Von Nadine Gebhard
Ein Rentner bedrohte seinen Nachbarn mit einer Waffe - mit einer Softair-Pistole, wie sich später herausstellte. Foto: red Foto: red

Mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole hat ein 71-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis im März seinen Nachbarn bedroht. Im Amtsgericht wurde er deshalb zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

 
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Der Angeklagte konnte sich nicht mehr gut an den Vorfall erinnern. Er gab an, dass er zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen sei. Er wollte deshalb zuerst nicht aussagen. Dann sagte er aber doch, dass er dem Nachbarn nichts antun wollte, denn es bestand kein Kontakt zwischen den Männern.

In einer dunklen Ecke

Der Beschuldigte charakterisierte sich als eher scheuen Menschen. „Ich muss mich wohl über den Nachbarn geärgert haben“, sagte der 71-Jährige. Die Pistole besaß der Angeklagte schon sehr lange. Auch sagte er aus, dass er nicht viel trinkt und dieser Tag eine Ausnahme war. Der Geschädigte sagte aus, dass er an dem Abend mit seiner Lebensgefährtin vom Essen nach Hause kam. Er warnte die Frau noch, dass da jemand in der dunklen Ecke stand und sie sich nicht erschrecken sollte.

Kein normales Verhältnis

Das machte der angeklagte Rentner öfter. Es bestand laut Zeugen auch kein normales Verhältnis. Der Rentner grüßte nicht und sprach auch nicht mit seinen Nachbarn. Als das Paar die Haustür öffnen wollte, ging der Beschuldigte auf den 59-jährigen Nachbarn los und beschimpfte die Beiden. Der 59-Jährige wollte den Angreifer wegschieben, woraufhin dieser rief: „Dich mach ich fertig.“ Es gab ein kleines Gerangel und der Angeklagte ging zu Boden. Der Geschädigte hielt die Sache für erledigt und holte noch Getränke aus seinem Auto.

Eine Spielzeugpistole

Der Angeklagte wollte sich nicht entschuldigen Doch der 71-jährige ließ nicht locker: „Auf einmal stand er da mit einer Pistole und richtete sie auf mich,“ sagte der Mann über den Angeklagte aus. Der 59-Jährige erkannte in der Dunkelheit nicht, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelte. Dann gelang ihm aber, den Arm des Beschuldigten nach unten zu drücken und die Lebensgefährtin versuchte, dem Rentner die Waffe zu entreißen.

Währenddessen alarmierte die Tochter der Frau die Polizei. Eine Polizistin sagte noch aus, dass der Angeklagte betrunken war, als die Beamten zum Tatort kamen. Sie war aber überrascht darüber, wie viel Alkoholgehalt im Blut festgestellt wurde. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 1000 Euro, denn es gab eine Bedrohung, das stand für die nach der Verhandlung fest.

Der Angeklagte wollte sich nicht entschuldigen und ist schon wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Als sehr bedenklich bezeichnete es Richter Stefan Käsbohrer, wenn heutzutage jemand mit einer Pistole auf eine andere Person zielt. Der Richter schloss sich dem Antrag der Anklage an und verurteilte den 71-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1000 Euro.