Bayreuther wegen Bedrohung und Beleidigung verurteilt - Richterin: "Es kommt auf den ersten Blick an" Mit der Kinderknarre gegen Polizisten

Von Manfred Scherer
Foto: Arno Burgi, dpa-Archiv Foto: red

Ein Bayreuther legt mit einer Spielzeugpistole auf zwei Polizisten an. Er und die Beamten haben Glück, dass die Polizisten nach einem kurzen Schockmoment erkennen, dass die Waffe nicht echt ist. Nun stand der Mann vor Gericht.

 
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Der 52-Jährige erklärte, er habe nur einen Spaß machen wollen. Die Polizisten hatten am 1. November vergangenen Jahres morgens um kurz vor vier an seiner Wohnungstüre geklingelt. "Ich hab' nur gesagt, dass ich auch so eine Pistole habe wie die Polizei, ich habe das nur aus Spaß gemacht und ich habe die ganze Zeit dabei gelacht."

Spaß? Ein 32-jähriger Streifenbeamter der Polizeiinspektion Bayreuth fand den Moment nicht lustig, als er in der Wohnung des Angeklagten plötzlich in die Mündung einer Waffe blickte: "Ich war wie gelähmt. Obwohl ich mir immer gesagt habe, dass ich nicht zögern werde, wenn mir so was passiert, war ich für Sekunden geschockt." Dann brüllten der Beamte und seine Streifenpartnerin "Waffe weg!" und im selben Moment sah der Polizist die orangefarbene Einfassung um die Mündung der auf ihn gerichteten Waffe: "Als ich erkannte, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelt, brauchte ich meine Waffe nicht mehr ziehen." Die Polizisten nahmen dem 52-Jährigen das Spielzeug ab und wurden als "Idioten" betitelt.

"Ist ihnen klar, wie gefährlich das war?"

Die Streifenpolizisten waren wegen einer Ruhestörung zu der Wohnung des Angeklagten beordert worden. Sie hatten sich den Ausweis des Mannes zeigen lassen wollen, der Wohnungsinhaber suchte diesen Ausweis im Zimmer seines schlafenden Enkels. Und als er dort wieder herauskam, brachte er die Spielzeugknarre des Enkels mit. "Ist ihnen klar, wie gefährlich das war, diese Spielzeugpistole auf Polizisten zu richten?", fragte Amtsrichterin Christiane Breunig den Angeklagten. Die Antwort: "Ja, das ist mir jetzt klar. Das war dumm."

Dass er die Beamten mit "Idiot" betitelt habe, gab der Angeklagte zu. Der Polizist habe ihm seinen Ausweis verärgert ins Gesicht geworfen. Der Beamte, von Verteidiger Gert Lowack hierzu befragt, bestritt das: Der Angeklagte sei wohl sauer gewesen, weil er ihm den Ausweis nicht persönlich zurückgegeben, sondern das Dokument auf dem Wohnzimmertisch abgelegt habe.

Verteidiger sieht keinen Droh-Vorsatz

Im Plädoyer mutmaßte Lowack, dass die Polizisten wegen der Spielzeugpistole "angefasst" und "genervt" waren und deshalb die Rückgabe des Ausweises in einer Art und Weise vor sich ging, die seinen Mandanten zu der Beleidigung gereizt habe. Für die Bedrohung sah der Verteidiger keinen Vorsatz und beantragte Freispruch: Die Polizisten hätten die Spielzeugwaffe sofort erkennen können, dass sein Mandant gelacht habe, habe deutlich gemacht, dass das Zielen auf die Polizisten als Scherz gemeint gewesen sei.

Richterin Breunig sah das anders. Beide Anklagevorwürfe seien eindeutig erwiesen: "Es kommt auf den ersten Blick an." Der Zeuge habe eindrucksvoll geschildert, wie bedroht er sich gefühlt habe. Sie verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro. Für insgesamt 2000 Euro ein teurer Spaß.

 

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