Missbrauch: BGH lehnt Revision ab

Das Landgericht Bayreuth hatte im Mai 2016 einen Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Nötigung sowie unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der vermögende Unternehmer wollte einen Freispruch erreichen, doch die Revision scheiterte vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Ein achteinhalb Monate langer Prozess um sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung endete im Jahr 2016 mit einer Bewährungsstrafe für den angeklagten Unternehmer. Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Revision des Bayreuther Landgerichtsurteils abgelehnt.

 
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Wie am Mittwoch bekannt wurde, können die Richter des Strafsenats des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jedoch in dem Urteil des Bayreuther Landgerichts vom 17. Mai 2016 keine Rechtsfehler erkennen.

Nach Angaben der BGH-Pressestelle wurden die Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerin W. gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trage die Kosten seines Rechtsmittels und die den übrigen Nebenklägerinnen hierdurch im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen. Die Nebenklägerin W. habe die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Tochter setzte Missbrauchsprozess in Gang

Zur Vorgeschichte: Der Angeklagte hatte eine Freispruch erreichen wollen, die als Nebenklägerin auftretende Tochter hatte sich gegen den Teilfreispruch gewandt. Das Mammut-Verfahren hatte die aus dem Landkreis Kulmbach stammende Tochter des Unternehmers angestoßen. Sie warf ihrem Vater vor, sich seit ihrer Kindheit an ihr sexuell vergangen zu haben. Laut Anklage ging es um 23-fache Vergewaltigung, zweifache versuchte Vergewaltigung, vierfachen sexuellen Missbrauch an Kindern sowie zwei Fälle der sexuellen Nötigung und den unerlaubten Besitz eines Revolvers. Der Mann soll nicht nur seine Tochter, sondern auch seine Enkelinnen und deren Freundin missbraucht haben.

360.000 Euro zu zahlen

Übrig blieb nach einem Marathonprozess der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, einem Missbrauchsversuchs, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes. Der Unternehmer wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem musste er 360.000 Euro als Geldauflage zahlen. Eine Stellungnahme seines Verteidigers Johann Schwenn war gestern nicht mehr zu bekommen. Er könnte einen Wiederaufnahmeantrag stellen, der sich auf neue Tatsachen und Beweismittel stützen müsste. ue

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