Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten verhindern. Seit vergangenem Juni dürfen die Preise bei Mieterwechseln in ausgewiesenen Gegenden nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Neubauten und nach umfassender Modernisierung gilt das nicht - und auch nicht, wenn der Vermieter zuvor schon höhere Mieten kassiert hat. Wo die Preisbremse greift, legen die Bundesländer fest.