Messerstecher muss sieben Jahre in Haft

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Foto: Daniel Karmann dpa Foto: red

Daniel B. hat seinen Kontrahenten mit einem Teppichmesser schwer am Hals verletzt. Dafür verurteilte ihn das Hofer Landgericht nun wegen versuchten Totschlags.

 
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Mit einem skalpell-scharfen Cuttermesser hat ein 29-jähriger Hofer seinem Opfer in der Nacht zum 24. April dieses Jahres eine klaffende Wunde zugefügt. Dafür ist Daniel B. am Dienstag von der ersten Strafkammer des Landgerichts Hof zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Gericht bewertete die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Halsschlagadern knapp verfehlt

Damit blieb das Gericht nur wenig unter dem Antrag von Staatsanwalt Dietmar Burger. Er hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verlangt. Verteidiger Albrecht von Imhoff hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. „Sie können beide von Glück reden, sowohl Sie als Täter als auch das Opfer“, sagte Vorsitzender Richter Bernhard Heim in der mündlichen Begründung des Urteils. Der Grund: Der Messerschnitt hatte nur knapp eine der Halsschlagadern verfehlt. Wäre sie getroffen worden, hätte das Opfer, ein 27-jähriger Maurer, die Nacht wohl kaum überlebt.

So aber konnte er flüchten und sich selbst in ärztliche Behandlung begeben. Die Wunde am Hals klaffte so tief, dass der Mann einen Finger hineinlegen konnte. Trotzdem kam er mit einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus und ohne bleibende Schäden davon.

Rache als Motiv

Opfer und Täter hatten sich an diesem Tag erstmals in einem Treppenhaus in der Hofer Jahnstraße gesehen. Dort hatte Daniel B. am Nachmittag seine Tochter nach einer Betreuung an die Ex-Partnerin übergeben wollen. Weil es dabei zu einem lautstarken Streit kam, schaltete sich der Nachbar Michael G. ein und drängte Daniel B. aus dem Haus. Den verließ der Gedanke an Rache seitdem nicht mehr. Nach einem mit Freunden durchzechten Abend, trafen die Kontrahenten kurz vor Mitternacht nahe einer Tankstelle wieder aufeinander.

Daniel B. fuchtelte mit einem Tapetenmesser herum. Der weitaus größere Michael G. merkte sofort, welche Gefahr ihm drohte, und flüchtete. In einer Tordurchfahrt stellte ihn Daniel B. und brachte ihm mit einem schwungvollen Schlag die Halswunde bei. Weitere Stichversuche konnte das Opfer abwehren, dann zogen zwei Bekannte Daniel B. zurück. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass es sich um versuchten Totschlag handelte. Wer einen Menschen mit einem solch gefährlichen Messer am Hals angreife, nehme zumindest billigend in Kauf, dass sein Opfer sterbe, sagte Richter Heim. Bei einem solch dynamischen Geschehen könne niemand die Folgen seiner Tat kontrollieren.

Soziotherapie im Gefängnis

Dass Daniel B. zum Zeitpunkt der Tat nicht unerheblich angetrunken war, wertete das Gericht nicht als schuldmindernd. Dem Angeklagten sei klar, dass er aufgrund seiner impulsiv-aggressiven Persönlichkeit unter Alkohol zu Gewalttaten neige. Dafür habe er früher schon Freiheitsstrafen verbüßen müssen.

Wie sein Verteidiger darlegte, möchte Daniel B. sich im Gefängnis einer Soziotherapie unterziehen, um seine Persönlichkeit in den Griff zu bekommen. Eine gute Idee, fand Vorsitzender Bernhard Heim. Er riet: „Nehmen Sie diese Chance an, wenn Sie sie bekommen.“

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