Schneiden spricht gegen Tötungsvorsatz
Rechtsanwalt Schmidtgall bot eine andere Argumentation: Sein Mandant sei durch den Faustschlag des Opfers massiv provoziert worden und habe darauf das Messer in Körperverletzungsabsicht benutzt: „Ich sage bewusst: Er hat ihm Schnitte versetzt und keine Stiche.“ Es sei zu erwarteten, dass ein Täter, der einen anderen auch nur mit bedingtem Vorsatz töten möchte, das Messer als Stichwaffe benutzt. Schon alleine dadurch, dass der Angeklagte die Variante des Schneidens gewählt habe, spreche doch für eine gewisse Kontrolle. Und diese gedankliche Kontrolle spreche gegen den bedingten Vorsatz. Schmidtgall beantragte zwei Jahre und neun Monate Haft für gefährliche Körperverletzung.
Der Angeklagte ist übrigens einschlägig vorbestraft: Als junger Mann hatte er in Rumänien einen Streit ebenfalls mit dem Messer beendet. Damals stach er zu und traf sein Opfer in den Oberkörper. Das Opfer überlebte. Damals wurde der Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt und saß dafür fünf Jahre hinter Gittern.
Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.