Mehr Wohnplätze für Bayreuth

Von Martin Kreklau
Foto: Andreas Harbach Foto: red

Mehr Plätze an mehr Orten für behinderte Menschen. Hier ziehen sowohl Heimbetreiber als auch der Bezirk an einem Strang. Der beschloss in seinem Sozial-Ausschuss zusätzliche Wohn- und Förderplätze für Menschen mit Behinderung in Bayreuth und in der Region.

 
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Den Heimbetreibern geht es dabei neben der Erhöhung der Plätze auch um Dezentralisierung. Denn: die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, Menschen mit Behinderung in kleineren Gruppen an unterschiedlichen Orten unterzubringen, um sie besser integrieren zu können. Das Motto lautet: Inklusion statt Integration.

Die Regens-Wagner-Stiftung beantragte 24 stationäre Wohnplätze sowie 28 Förderstättenplätze, die allesamt genehmigt wurden. Jeweils zwölf Plätze werden dabei im Rahmen der Dezentralisierung von Michelfeld (Stadt Auerbach) nach Bayreuth verlagert. Zwölf Wohnplätze und 16 Förderstättenplätze sollen neu geschaffen werden. Auch die Lebenshilfe Fichtelgebirge in Marktredwitz bekam zwölf zusätzliche Wohnplätze zugesprochen. Konkrete Planungen, auch im Hinblick auf die Kosten, gibt es in beiden Fällen aber noch nicht.

Zusätzliche Förderstättenplätze

Die Diakonie Neuendettelsau beantragte für die Himmelkroner Heime 15 zusätzliche Förderstättenplätze. Diese wurden genehmigt und sollen in Neuenmarkt im Landkreis Kulmbach entstehen. „Die Diakonie hat traditionell große Heimbereiche, die Wohn- und Förderplätze haben sich an einem Ort gebündelt“, erklärt Günther Hießleitner, Pressesprecher der Diakonie Neuendettelsau. „Die Dezentralisierung findet im Rahmen der Inklusion statt.“ Auf Deutsch: „Wir bilden kleinere Wohneinheiten, wie etwa in Neuenmarkt oder in Bad Berneck.“ Die großen Einheiten, wie etwa im Himmelkroner Schloss, wolle die Diakonie nach und nach auflösen. Dieser Prozess werde sich allerdings über mehrere Jahre hinziehen. Die neuen Wohnplätze entstünden vor allem dort, wo es eine gute Infrastruktur gibt, „zum Beispiel dort, wo auch ein Bäcker in der Nähe ist. So können Menschen mit Behinderung besser am normalen Leben teilnehmen“, sagt Hießleitner.

Nach der neuesten Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt, soll es in Oberfranken künftig einen Krisendienst geben. Dieser soll bei psychiatrischen Notfällen 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche erreichbar sein. Mit eingebunden werden sollen Fachkrankenhäuser, Seelsorger, Polizei und Rettungsdienste. Wie genau ein solcher Krisendienst aussehen soll, darüber berät ab sofort eine Arbeitsgruppe. Kosten soll der Krisendienst 174 250 Euro im Jahr.

Stellenerweiterung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Oberfranken beantragte darüber hinaus eine Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung. Künftig wird eine halbe Planstelle mit 25 600 Euro jährlich gefördert.

Zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsangebote für Suchtkranke in Oberfranken wurde eine Stellenerweiterung bei der Suchtberatung in Hof und Bayreuth beantragt und genehmigt. Künftig wird es in Hof eine zusätzliche halbe Stelle geben, in Bayreuth eine Dreiviertel-Stelle. Sachkosten, Erstausstattung und Stellen belaufen sich auf 95 576 Euro.

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