Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 335 auf 342 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 393 statt bisher 384 Euro. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 460 statt 450 Euro geben, für volljährige Kinder 527 statt 516 Euro.