Der Name Walter Nadler steht auf einer Liste von 17 Landtagsabgeordneten, die wie der Bayreuther Abgeordnete der CSU angehören. Und allen gemeinsam ist, dass sie enge Angehörige – bevorzugt Ehefrauen – beschäftigen. Was sie eigentlich gar nicht dürften. Denn im Bayerischen Abgeordnetengesetz ist klar geregelt, dass „Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Landtages verheiratet, im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind oder eine Lebenspartnerschaft im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes begründet haben“, nicht erstattungsfähig sind.

Das trifft eigentlich auch auf das Beschäftigungsverhältnis zu, das MdL Nadler als Arbeitgeber mit seiner Ehefrau als Arbeitnehmerin geschlossen hat. Aber eben nur eigentlich: Denn im Jahr 2000 hatten sich die Abgeordneten – übrigens über alle Parteigrenzen hinweg – darauf geeignet, dass bestehende Verträge unbefristet weiterlaufen dürfen. Auch der des Abgeordneten Nadler. Wann er den Vertrag mit seiner Ehefrau abgeschlossen hat und wie hoch die Vergütung ist – darüber will Nadler nicht – mehr – reden, geschweige denn Auskunft geben.

Datenschutz verhindert Herausgabe der Zahlen

In der Landtagsverwaltung gibt man sich bedeckt. Da Nadler unter die Altfälle fällt, muss der Arbeitsvertrag demnach vor 2000 abgeschlossen worden sein, sagt Pressesprecherin Heidi Wolf. Tatsächlich hat Nadler seit Oktober 1994 Sitz im Landtag. Wie hoch die Vergütung ist, die Nadler seiner mitarbeitenden Ehefrau zahlt, stehe im Arbeitsvertrag, den die beiden miteinander geschlossen hätten. Doch der liege dem Landtagsamt nicht vor, betont Wolf. Und doch sind die Zahlen bekannt, ergab Wolfs Nachfrage, weil der Abgeordnete jährlich seine Jahresrechnung abgeben muss. „Aber die können nicht herausgegeben werden“, sagt die Pressesprecherin, „weil dritte und vierte Personen betroffen sind.“ Der Datenschutz verhindert die Nennung.

Das monatliche Budget, das Landtagsabgeordneten für die Bezahlung ihrer Mitarbeiter zur Verfügung steht, beträgt 7524 Euro. Ob es der Empfänger ausgibt oder nicht, ist ihm überlassen. Im Folgejahr muss er dem Landtagsamt jedoch belegen, wie viel er benötigt hat. Was er noch übrig hat, muss er zurückzahlen. Weitere Einnahmen sind die Abgeordnetendiäten in Höhe von monatlich 7244 Euro und die monatliche Kostenpauschale in Höhe von rund 3200 Euro.

Legal, aber nicht legitim

Am Budget für die Mitarbeiter verdiene er nichts, betont Peter Meyer, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler und Landtagsvizepräsident, weil er zurückzahlen müsse, was er nicht verwendet hat. Wenn mit diesen Mitteln das Gehalt für die Ehefrau bezahlt werde, sei dies zwar verwerflich, sagt Meyer. Doch prinzipiell betrachtet seien diese Übergangsfälle legal, wenn für das Geld auch gearbeitet werde. Was ihn jedoch besonders verwundere, sei der „lange Übergang der Übergangslösung“, die ausschließlich CSU-Abgeordnete betreffe. Meyer: „Das ist legal, aber nicht legitim.“

Eigentlich sei sie davon ausgegangen, dass die Vetternwirtschaft seit 2000 nicht mehr existiere. Umso mehr verwundert sei sie darüber, dass noch immer und ausschließlich CSU-Abgeordnete besonders aus Schwaben und Franken Verwandte beschäftigen, sagt die Bayreuther Grüne-Abgeordnete Ulrike Gote. Bei manchen mag das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit Leben gefüllt sein. Bei vielen aber garantiert nicht, sagt Gote. Wie dem auch sei: Es gehe nicht an, dass Familienmitglieder mit öffentlichem Geld begünstigt würden. Ob sie dafür arbeiten oder auch nicht.

SPD-MdL Christoph Rabenstein hält sich aus der Diskussion raus. Er selbst habe sich immer an die Regeln gehalten. Das Verhalten bestimmter Kollegen wolle er nicht kommentieren.

Foto: Kolb (Archiv)