Bayerische Staatskanzlei entrümpelt Transportvorschriften – Anmeldefrist bei Behörden entfällt Maibaum-Klau wird einfacher

Von Peter Engelbrecht
Eine neue Verwendung fand der Maibaum der Dorfgemeinschaft Windischenlaibach, der 2010 von den Speichersdorfer Maibaumdieben aus Windischenlaibach geklaut wurde. Foto: Christian Porsch/Archiv Foto: red

Die Bayerische Staatsregierung will die Vorschriften beim traditionellen Maibaumstehlen entrümpeln. Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) kündigte die Vereinfachung der Vorschriften für Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen und Pfarreien sowie für Trachtenumzüge und wohltätige Veranstaltungen an.

 
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Diese Feste seien „wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität“ – und größtenteils rein ehrenamtlich organisiert. Die Organisatoren müssten sich aber an ein umfassendes bundes-, landes- und kommunalrechtliches Regelwerk halten. „Ich sage deshalb klar: weg mit unnötiger Bürokratie“, erklärte Huber. Der erste Schritt des Staatskanzleichefs: Der Maibaumtransport ist künftig genehmigungsfrei, wenn die Straßen vor und hinter dem Traktorgespann von Polizei, Feuerwehr oder THW frei gehalten werden. Allerdings bedeutet Hubers Ankündigung nicht, dass es künftig gar keine Vorschriften für Feuerwehrfest oder Trachtenumzug mehr geben soll. „Wir machen keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung“, sagte Huber.

Ob Klau oder nicht: Die An- oder Abfahrt des Maibaums war bislang als Schwertransport zwei Wochen im Voraus bei den Behörden anzumelden. Die Polizei war als Eskorte zu informieren, Straßensperrungen waren möglicherweise vorzubereiten. Eine gängige Regel besagt, dass der Maibaum nicht aus dem Wald gestohlen werden darf, da es sich sonst um Holzdiebstahl handelt. Grundsätzlich darf der Stamm erst dann „geraubt“ werden, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet. Erst dann gilt er nämlich als Maibaum. Rechtlich gilt der Maibaumklau laut Innenministerium nicht als Diebstahl, da beide Seiten die Bedingungen des Brauchtums akzeptieren. Der Spaß hört laut Polizei jedoch auf, wenn ein Sachschaden entsteht oder gar Menschen verletzt werden.

Einsätze der Feuerwehren im Landkreis Bayreuth zur „Maibaumbegleitung“ seien aus den vergangenen Jahren nicht bekannt, sagte die Pressesprecherin der Feuerwehren, Carolin Rausch. „Sie stellen eine absolute Ausnahme dar“, betonte sie. Derartige Einsätze seien als freiwillige Leistungen kostenpflichtig. Die Kommunen berechneten die Leistungen nach ihren jeweiligen Kostensatzungen. Zur neuen Regelung mit der kürzeren Anmeldepflicht direkt beim jeweiligen Bürgermeister sagte Rausch, sie gehe nicht davon aus, dass sich durch diese Änderung künftig das Einsatzaufkommen der Feuerwehren in diesem Bereich erhöhen werde. „Sind wir doch mal ehrlich: Welcher Burschenverein informiert vorher den Bürgermeister, dass er Samstagnacht um 2 Uhr vorhat, den Maibaum im Nachbarort zu stehlen und dazu Begleitschutz der örtlichen Feuerwehr oder gar Polizei benötigt?“, meinte Rausch. Wenn die Feuerwehr beauftragt wird, einen Maibaumtransport mit Blaulicht abzusichern, werde dies selbstverständlich ausgeführt.

Der Bayerische Gemeindetag in München begrüßte die Vereinfachung von Vorschriften in diesem konkreten Fall. Allerdings brauche man, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten, eine gewisse Bürokratie, sagte Pressesprecherin Jessica Hövelborn. Dies betreffe den Brandschutz, den Straßenverkehr und die Lebensmittelsicherheit.

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