Diese Feste seien „wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität“ – und größtenteils rein ehrenamtlich organisiert. Die Organisatoren müssten sich aber an ein umfassendes bundes-, landes- und kommunalrechtliches Regelwerk halten. „Ich sage deshalb klar: weg mit unnötiger Bürokratie“, erklärte Huber. Der erste Schritt des Staatskanzleichefs: Der Maibaumtransport ist künftig genehmigungsfrei, wenn die Straßen vor und hinter dem Traktorgespann von Polizei, Feuerwehr oder THW frei gehalten werden. Allerdings bedeutet Hubers Ankündigung nicht, dass es künftig gar keine Vorschriften für Feuerwehrfest oder Trachtenumzug mehr geben soll. „Wir machen keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung“, sagte Huber.