Luxusbett: BG sieht kein Fehlverhalten

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Wer den prominenten Patienten auf die Luxusstation des Klinikums Bayreuth gelassen? Foto: Harbach Foto: red

Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft (BG) stärkt ihrem Fraktionsmitglied Ingo Rausch den Rücken. Nach intensiven Gesprächen sei die Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, "dass ihm bezüglich seines Aufenthaltes im Klinikum Bayreuth kein vorwerfbares Fehlverhalten anzulasten ist", heißt es in einer Pressemitteilung.

 
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Ein prominenter Patient, der an einem Samstagmorgen operiert wird, landet auf der Luxus-Station 11 des Bayreuther Klinikums. Obwohl er auf einer normalen Station gebucht war. Und obwohl er keinen Vertrag für die Luxus-Station unterschrieben hat. Das Klinikum geht der Frage nach, wie das möglich sein konnte. Die Bayreuther Gemeinschaft, für die Rausch im Stadtrat sitzt, sieht in dem Vorgang im Klinikum nichts Auffälliges: Rausch habe „eine jedem Patienten des Klinikums Bayreuth zugängliche Leistung“ in Anspruch genommen. Außerdem sei diese von der Versicherung gedeckt gewesen.

Dies sei weder zur Unzeit geschehen, da ein Notfall diagnostiziert gewesen sei, noch „unter bewusster Umgehung von Verwaltungsvorschriften“. Denn diese seien „Rausch nicht bekannt“. Rausch sitzt auch im Aufsichtsrat des Klinikums.

Das Klinikum Bayreuth hatte angekündigt zu untersuchen, wer die Unterbringung des prominenten Patienten auf der Luxus-Station 11 „angeordnet hat und wieso die Buchung im Datenverarbeitungs-System von der tatsächlichen Belegung abweicht“. Darüber hinaus wurde dem prominenten Patienten kein „Wahlleistungsvertrag“ für die Unterbringung auf Station 11 zur Unterschrift vorgelegt, wie es sonst üblich ist. Auch das hat die Klinik bereits eingeräumt.

Laut Pressemitteilung der BG konnten „weder der Zeitablauf bezüglich der Rechnungsstellung noch der Inhalt einer Rechnung Rauschs Argwohn wecken“, da nur wenige Wochen seit dem eintägigen Klinikaufenthalt vergangen waren und Rausch vor seinem Urlaub keine wie auch immer geartete Rechnung erhalten habe. Die BG „verurteilt die durch die Presse erfolgte Veröffentlichung zu einem Zeitpunkt, an dem weder feststand, welchen Inhalt eine solche Rechnung haben würde, noch angenommen werden durfte, dass eine Rechnungsstellung gänzlich unterbleiben würde“, sagte der Fraktionsvorsitzende Stephan Müller.

Allerdings hätte die Klinik dem prominenten Patienten eine Rechnung über seinen Aufenthalt in der Privatstation gar nicht zuschicken können, da dieser im Datenverarbeitungs-System auf einer ganz anderen Station lag – was die Klinik bestätigte. Erst nachdem der Kurier recherchiert hatte, schickte das Klinikum die Rechnung. Allerdings betont die BG: „Selbstverständlich begleicht er die Rechnung!“

Zugleich zeigen sich die BG-Fraktionsmitglieder darüber „entsetzt“, dass Klinikangehörige ihre Verschwiegenheitspflicht gebrochen hätten. Denn es steht ein Vorwurf im Raum: Es habe sich an jenem Samstagmorgen, 30. Juli, gar nicht um einen Notfall gehandelt, zudem sei ein anderer Fall wesentlich dringender gewesen. Das Klinikum hatte angekündigt, auch den Operationsplan des Samstages aufzuarbeiten.

Die Pressemitteilung im Wortlaut

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