Loveparade-Katastrophe kommt vor Gericht

ARCHIV - Der Zugang zum Loveparade-Gelände in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) durch einen Tunnel ist am Samstag (24.07.2010) überfüllt. Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht angeordnet, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Foto: Daniel Naupold/dpa Foto: red

Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg muss nun doch eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.

 
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Das Landgericht Duisburg hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die zehn Angeklagten abgelehnt, weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten.

Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters.

Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Amt "für hinreichend wahrscheinlich".

Dem OLG zufolge "drängt es sich nach dem Ermittlungsergebnis auf", dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der Loveparade-Besucher waren.

Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Duisburg festlegen.

afp

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