Deshalb gebe es nur "ein sinnvolles Vorgehen: Wir bearbeiten den Bebauungsplan jetzt weiter, legen ihn dann in abgeänderter Form dem Bauausschuss wieder vor". Das bedeutet: Nach dem Willen des Bauausschusses wird jetzt an einem Plan gearbeitet, der eine Bebauung der Obstgärten am Rand von Lindig möglich macht. Der Stadtrat könne, sagte Striedl auf Nachfrage von Ernst-Rüdiger Kettel (BG), "nichts Weiterführendes beschließen". Im weiteren Verfahren solle beispielsweise geprüft werden, ob die Obstgarten-Grundstücke als reines oder allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, was abhängig ist von der Lärmbelastung. Und wie die Dachneigung auf dem städtischen Grundstrück, das auch zur Bebauung freigegeben werden soll, aussehen soll. Denn ein Flachdach wolle dort sicher keiner, sagte Georg Kämpf (BG).