Leichteres Bauen am Ortsrand

Von Peter Engelbrecht
Der Hausbau soll künftig auch am Ortsrand möglich sein. Symbolbild: dpa Foto: red

Flächen am Ortsrand können leichter bebaut werden. Eine neue Vorschrift im Baugesetzbuch eröffnet Städten und Gemeinden nunmehr ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren für den Wohnungsbau. Naturschützer und Landkreise sehen das kritisch.

 
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Der Bayerische Gemeindetag in München schreibt sich die Änderung auf seine Fahnen. Laut dem neuen Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches können Gemeinden künftig Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu 10 000 Quadratmeter für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufstellen. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl: „Gerade in der heutigen Zeit, wo Wohnraum extrem knapp ist und die Bauwilligen händeringend nach Grundstücken suchen, kann die neue Vorschrift zusätzliche Wohnbauprojekte ermöglichen." Dies geschieht vor allem dadurch, dass eine Umweltprüfung entfällt, keine Ausgleichsflächen bereitgestellt werden müssen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung überflüssig wird. Das Verfahren kann nur bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet werden. Es handelt sich also um eine befristete Maßnahme zur kurzfristigen Aktivierung von Bauland.

Keine Automatik

Das beschleunigte Bauleitplanverfahren für den Außenbereich bedeute nicht automatisch mehr Schnelligkeit, erläutert Kerstin Dettlaff-Mayer, die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Bayreuth. Denn auch hier müssten alle Belange – einschließlich die des Umweltschutzes – gegen- und untereinander gerecht abgewogen werden.

Geringe Bedeutung für Bayreuth

Die Neuregelung werde in Bayreuth voraussichtlich von geringer Bedeutung sein. Das liege daran, dass sich die Mehrzahl der vergangenen und aktuell laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt nicht am Siedlungsrand, sondern im Siedlungsbereich befinden, erläutert Dettlaff-Mayer. Bei der Neuerung habe der Fokus vor allem auf Großstädten wie beispielsweise München gelegen, die einen großen Bedarf an neuem Wohnraum haben. "Ein vergleichbarer Wohnungsbaubedarf besteht in Bayreuth nicht", betont die Sprecherin. Hier sei die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Bauleitplänen – sowohl im beschleunigten als auch im Regelverfahren – ohnehin deutlich geringer. In Bayreuth würden schon heute Wohnbauflächen zeitnah planungsrechtlich bearbeitet und entsprechende Bauleitplanverfahren durchgeführt, etwa für die Projekte in der Saas/Lerchenbühl, im Glockengut, in der Leuschnerstraße, in der Frickastraße, in der Unteren Rotmainaue und in Oberkonnersreuth.

Landratsamt kritisch

Auch das Landratsamt Bayreuth steht der Neuerung kritisch gegenüber. Die Behörde verweist auf eine Stellungnahme des Landkreistages, der die Regelung ablehnt, da sie einer Stärkung der innerörtlichen Entwicklung zuwiderlaufe. Bemühungen zum Erhalt und zur Wiederbelebung von Ortskernen im ländlichen Raum würden konterkariert, zitiert Pressesprecher Michael Benz das Statement des Landkreistages.

Naturschützer warnen

Der Bund Naturschutz (BN) fürchtet ebenfalls eine verstärkte Verödung der Ortskerne. Laut der aktuellen Statistik werden jeden Tag in Bayern 13,1 Hektar Land in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt, erläutert BN-Regionalreferent Thomas Frey in München. "Wenn verstärkt am Ortsrand gebaut werden darf, dann veröden die Innenorte noch schneller", warnt Frey.