Der Bayerische Gemeindetag in München schreibt sich die Änderung auf seine Fahnen. Laut dem neuen Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches können Gemeinden künftig Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu 10 000 Quadratmeter für Wohnnutzung im beschleunigten Verfahren aufstellen. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl: „Gerade in der heutigen Zeit, wo Wohnraum extrem knapp ist und die Bauwilligen händeringend nach Grundstücken suchen, kann die neue Vorschrift zusätzliche Wohnbauprojekte ermöglichen." Dies geschieht vor allem dadurch, dass eine Umweltprüfung entfällt, keine Ausgleichsflächen bereitgestellt werden müssen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung überflüssig wird. Das Verfahren kann nur bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet werden. Es handelt sich also um eine befristete Maßnahme zur kurzfristigen Aktivierung von Bauland.