Bei dem Streit ging es um einen Schwarzwildschaden von 365,70 Euro. Das Gericht wies die Klage im Dezember 2014 ab (Az. 1 C 425/13). Eine Berufung ist nicht möglich, da der Streitwert unter 600 Euro liegt. Nach Ansicht der Richterin hatte der Kläger nicht nachgewiesen, in welchem Umfang er den Mais auch an seine Tiere verfüttert, also rein landwirtschaftlich nutzt. Der Kläger betreibe mit einem Berufskollegen eine Biogasanlage als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er nutze den Mais primär gewerblich.