Eine Argumentation, der der Vorsitzende Richter Michael Eder nun offenbar folgte. Anfang 2014 hatten die Münchner Verwaltungsrichter noch eine Eilentscheidung in der Sache mit der Begründung mangelnder Aktualität abgelehnt. Falls das Urteil rechtskräftig wird, muss der Landtag damit nun Auskunft über die im Hause Nadler gezahlte Vergütung geben.
Braun: Geht nicht nur um den Fall Nadler
"Ich finde das Urteil großartig, weil die Abgeordneten jetzt zur Transparenz gezwungen werden", sagte Chefredakteur Braun. Schließlich gehe es nicht nur um den Fall Nadler: Es geht um viele Abgeordnete, die sich in der Verwandtenaffäre womöglich bereichert haben.
Das Landtagsamt will zunächst die schriftliche Begründung des Urteils prüfen und dann entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils könne es aber durchaus sinnvoll sein, sich mit dieser Fragestellung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu wenden.
Nadler war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die CSU-Geschäftsstelle in Bayreuth teilte mit, er wolle erst die Urteilsbegründung abwarten. Die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer sagte: „Ich werde mich, wenn es um Herrn Nadler geht, in keinster Weise äußern.“
Die Grünen-Landtagsabgeordnete Ulrike Gote sagte, das Urteil sei „ein gutes Signal für die Pressefreiheit und den Transparenzanspruch, den jeder Bürger und jede Bürgerin hat“. Gote: Es wäre sehr viel klüger gewesen, hier nicht erst darauf zu warten, dass einer klagt.“ Der Schaden sei nun, „dass die Menschen den Eindruck haben: Die geben nur etwas preis, wenn sie dazu gezwungen werden, die haben etwas zu verbergen“.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Rabenstein geht davon aus, dass Landtagspräsidentin Stamm Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. „Es betrifft ja nicht nur den Herrn Nadler, sondern alle anderen Abgeordneten, die entsprechend Familienangehörige beschäftigt haben.“ Rabenstein betont: „Ich selber bin nicht betroffen", weil er mit der Verwandtenaffäre absolut nichts zu tun habe.
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