Amtsgericht muss Prozess gegen Paar unterbrechen Kulmbacher sturzbetrunken im Zeugenstand

Von Stephan Herbert Fuchs
Symbolfoto: dpa Foto: red

Wegen mehr als 150 Fälle, in denen er von 2012 bis 2014 mit Haschisch und Marihuana und in einigen Einzelfällen auch mit Crystal gehandelt haben soll, muss sich ein 30-jähriger aus Kulmbach vor dem Amtsgericht verantworten. Mit auf der Anklagebank sitzt die Freundin des Mannes. Für einen Paukenschlag sorgte im Prozess gleich der erste Zeuge.

 
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Weil beide zum Prozessauftakt keine Angaben machten, die Vernehmung mehrerer Belastungszeugen zu nichts führte und sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem Rechtsgespräch nicht verständigen konnten, wird die Verhandlung für zwei Wochen unterbrochen und dann mit möglichen Belastungszeugen fortgesetzt.

Für einen Paukenschlag sorgte gleich der erste Zeuge, von dem sich das Gericht eigentlich Aufklärung erhofft hatte. Der Mann war ganz offensichtlich sturzbetrunken, lallte im Zeugenstand und hatte wahrscheinlich überhaupt keine Orientierung. Während er selbst von Kreislaufproblemen sprach, äußerte die Richterin Nicole Allstadt den Verdacht, dass der Zeuge wohl nicht nüchtern sei. Wegen schwerer Bedenken um die Vernehmungsfähigkeit des Mannes, schickte ihn das Gericht erst einmal wieder nach Hause. Ob er beim Angeklagten jemals Drogen gekauft hatte, blieb im Dunkeln.

Die Bombe ließ schließlich ein 48-jährige Kulmbacher platzen. Der Mann wurde bereits im November wegen genau der angeklagten 150 Fälle des Ankaufs von Haschisch und Marihuana rechtskräftig zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Genau das sollten nach den Ermittlungen der Polizei die Fälle sein, wegen denen sich nun der 30-jährige Russlanddeutsche verantworten muss. Es waren aber gar nicht so viele Fälle, behauptete der Mann jetzt. Die Ermittler hätten ihm seine Worte im Mund herumgedreht, er sei fix und fertig gewesen und habe alles nur noch abgenickt, erklärte der Zeuge, obwohl ihn die Richterin bereits auf die mögliche Strafbarkeit seiner Aussage wegen falscher Verdächtigung hinwies.

Einige Fälle des Drogenerwerbs waren es aber dann doch. Fünf bis sechs Mal will der 48-Jährige nun Haschisch und Marihuana in kleinen Mengen beim Angeklagten gekauft haben. Ansonsten habe man zwar in einer Vielzahl von Fällen miteinander konsumiert, meist nahe der Bank unterhalb der Berliner Brücke. Allerdings habe ihm der Angeklagte, warum auch immer, den Stoff jedes Mal kostenlos überlassen

„Da tun sich Fragen auf“, sagte Richterin Allstadt angesichts der Riesendifferenz von angeklagten 150 Fällen und den fünf bis sechs Fällen aus der Zeugenaussage. Der Prozess wird am 24. März mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

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