Kommentar: K(r)ampf um Kuchenverbot

Von Andrea Pauly
Selbstgebackenes zum Kindergeburtstag im Kindergarten ist auch weiterhin erlaubt. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Kindergarten-Leiterinnen in Creußen verbieten selbst gebackenen Kuchen bei Geburtstagsfeiern, weil sie glauben, sich an geltendes Recht zu halten - obwohl sie es selbst unsinnig finden. Und dann stellt sich heraus, dass das Verbot unnötig ist. Unnötig waren aber vor allem die langwierigen Diskussionen in den Kitas und der Ärger der Eltern wegen des Kuchen-Verbots.

 
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Das Problem ist nicht die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Im Gegenteil: Die ist mehr als sinnvoll. Lebensmittelproduzenten müssen angeben, was sie in ihren Produkten verarbeitet haben, welche chemischen Zusätze oder Allergene enthalten sind. Was ich nicht aussprechen kann, möchte ich auch nicht essen. Und für einen Allergiker können schon Spuren von Nüssen oder Sesam lebensgefährlich sein.

Das Problem ist, dass bei den Behörden keine Klarheit über die Richtlinie herrscht. Der Landkreis verweist auf ein Ministerium, das wiederum ein anderes Ministerium in der Zuständigkeit sieht. Dieses äußert sich zwar auch nicht, weiß aber wenigstens, wer die Antwort hat: das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Dort herrscht endlich Klarheit: Ehrenamtliches Backen fällt nicht unter die Verordnung. Wie hilflos die anderen öffentlichen Stellen im Umgang mit der Verordnung sind, wissen die Mitarbeiter im Landesamt allerdings nicht. Denn sie empfehlen, bei weiteren Fragen beim jeweiligen Landkreis nachzufragen.

So lange nicht alle beteiligten Behörden richtig informiert sind, was nun richtig und was falsch ist, darf niemand einer Kindergartenleitung einen Vorwurf machen, die auf Nummer Sicher gehen will.

Aber wenigstens dürfen sich die Kinder Mamas Muffins und Omas Guglhupf wieder im Kindergarten schmecken lassen.