Der Gesetzgeber hatte eine Frist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern – die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden – noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endete gestern in Bayern. Nach der sogenannten Zwölf-Wochen-Regel dürfen die Eier nur noch mit einem anderen Hinweis, etwa „Bodenhaltung“, gekennzeichnet werden.