Warum übernimmt die AOK nicht die Kosten für schwer kranken Patienten? Aussage  gegen Aussage Ohne Sauerstoffgerät muss Jürgen E. sterben - aber die Kasse will nicht zahlen

Von Luisa Degenhardt
Dass die AOK Regensburg ihm kein Sauerstoffgerät bezahlen will, macht Jürgen E. und seine Betreuer fassungslos. ⋌Foto: Luisa Degenhardt Foto: red

Jürgen E. wird mindestens 18 Stunden pro Tag künstlich beatmet. Selbstständig atmen kann er nur wenige Stunden. Wenn überhaupt. Ohne maschinelle Beatmung würde er sterben. Trotzdem will die AOK die Kosten für ein Sauerstoffgerät nicht übernehmen. Die Begründung: In einem Arztbrief ist nicht vermerkt, dass er auf den Sauerstoff angewiesen ist.

 
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Jürgen E.s Lebensretter steht vor seinem Zimmer. Ein kniehohes kastenförmiges Gerät. Ein Schlauch. Die Maschine versorgt den 55-Jährigen mit Sauerstoff. Sauerstoff, den die AOK nicht bezahlen will. Ein Intensivversorger stellt das Sauerstoffgerät samt O2 kostenlos zur Verfügung. Will die Firma das Gerät zurückhaben – „Pech gehabt“, sagt Gökhan Altincik, Geschäftsführer der Ambulanten Intensivpflege Bayern, die Jürgen E. betreut.E., der derzeit in der Regens-Wagner-Wohngruppe Notburga lebt, hat Spina bifida, eine Fehlbildung des Rückenmarks. Ein Geburtsfehler. Jürgen E. ist deshalb schwer beeinträchtigt. Seine Knochen verkalken, er hat einen künstlichen Ausgang, leidet an Diabetes, ist übergewichtig, weil er sich nicht bewegen kann.

 Beatmungsgerät schnauft für den Patienten

Der Patient wird künstlich beatmet, seit über einem Jahr. Eine Kanüle steckt in seinem Hals, das Beatmungsgerät steht neben seinem Bett und schnauft für ihn. Er kann nur flüstern. Wenn er lacht, lacht er lautlos. Sein Betreuer Eduard Weigert steht an seinem Bett. „E. ist erbost. Obwohl er sich schwer mitteilen kann“, sagt Weigert. 100 bis 150 Euro würde das Sauerstoffgerät, das angemietet wird, die Krankenkasse pro Monat kosten. Und auch einen Inhalator, der die Atemluft befeuchtet, hat die AOK abgelehnt. Die AOK Regensburg ist bayernweit für die Genehmigung von Hilfsmitteln zuständig. Sie begründet die beiden Negativbescheide damit, dass auf einem Arztbrief des Klinikums Bayreuth nicht vermerkt ist, ob Jürgen E. auf den Sauerstoff angewiesen ist. Eine Blutgasanalyse, die Ausschluss darüber gibt, ob eine Beatmung nötig ist, wurde erstellt. Nur sei sie nicht mit eingereicht worden, vermutet Ruth Wermes, Referentin Unternehmenskommunikation beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Bayern. Das sei falsch, sagt Gökhan Altincik, Geschäftsführer der Ambulanten Intensivpflege Bayern, die Jürgen E. betreut. Die Werte aus der Blutgasanalyse seien eingereicht worden.

„Über die Genehmigungen redet keiner“

Altincik kann die Entscheidung der AOK nicht nachvollziehen. Denn ein Pulsoximeter – das Gerät misst Puls und Sauerstoffgehalt – und zwei Beatmungsgeräte, eines kostet etwa 20 000 Euro, wurden übernommen. „Große Sachen genehmigen sie. Und da machen sie ein Trara draus. Das ist ein bayernweites Problem bei der AOK“, sagt Altincik, dessen Firma in Regensburg sitzt. Stefan Schmidt von der AOK Amberg, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Krankenkasse, kann diese Aussage nicht nachvollziehen. „Sie ist äußert subjektiv geprägt“, sagt er. Die AOK als Marktführer in Bayern versichere 4,3 Millionen Menschen. Dementsprechend gehe mehr zur Prüfung an den MDK. Mehr Versicherte bedeuteten auch mehr Ablehnungen. „Über die Genehmigungen redet keiner“, meint Schmidt. Was Altincik besonders an den Negativbescheiden ärgert: Der MDK, der überprüft, ob Bedarf an medizinischen Geräten da ist, hat zuletzt Anfang des Jahres bei Jürgen E. vorbeigeschaut.

„Das wird am Schreibtisch entschieden“, sagt er. E.s Betreuer Weigert hat den Eindruck, dass sich der MDK nicht richtig bemüht, die Erforderlichkeit zu überprüfen. „Wo ein Wille ist, wäre auch ein Weg“, sagt Weigert. Und weiter: „Die AOK sagt, dass das Beatmungsgerät und das Pulsoximeter zur Unterstützung reichen. Da fehlen mir fast die Worte.“

Dienst nützt die Daten

Doch Wermes, stellt klar: „Eine Langzeitbeatmung erfordert nicht zwingend die Gabe von Sauerstoff.“ Für eine Beurteilung der Sachlage brauche der Dienst nur konkrete Werte aus der Blutgasanalyse – und keine persönliche Besichtigung. „Liegen die nicht vor, ist auch keine Beurteilung möglich“, sagt Wermes. Der Dienst stütze sich auf die vorliegenden Daten. Im vergangenen Jahr hat der MDK Bayern nach eigenen Angaben rund 1,4 Millionen Gutachten erstellt.

Konkrete Werte sind nötig

Nur wenn offensichtlich sei, dass Unterlagen fehlten, werde nachgehakt. „Wir sind nicht in der Lage, jeden Fall kriminalistisch aufzuarbeiten“, meint Wermes. Genauere Angaben zum Fall macht sie aus Datenschutzgründen nicht. Schmidt von der AOK erklärt dagegen, dass der Bescheid ja noch nicht endgültig abgelehnt sei. Denn wenn ein Widerspruch eingelegt würde, komme der Fall neu auf den Tisch. Altincik rechnet damit, dass auch der Widerspruch abgelehnt wird. Das macht ihn wütend. „Wenn es um eine Gehstütze geht, kann man streiten. Aber hier geht es um lebenswichtige Mittel.“ Martin Richter, der Leiter der Hilfsmittelgenehmigung in Regensburg, sagt im Gespräch mit der Reaktion zu, dass der Fall noch einmal geprüft wird und sich die Beteiligten zusammensetzen werden. „Wir werden zu einer Lösung kommen“, meint er.