Kasseler NSU-Mord: Weitere Ungereimtheiten um V-Mann

Bei der Aufklärung des Kasseler NSU-Mords gibt es weitere Ungereimtheiten. Dem nordhessischen Neonazi und V-Mann Benjamin G. war im Verfassungsschutz der Beamte Andreas T. zugeordnet, der sich im April 2006 kurz vor oder während des Attentats auf Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufhielt. Vor der Tat hatten T. und G. auch miteinander telefoniert.

 
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Am Donnerstag wurde im Innenausschuss des Wiesbadener Landtags eine weitere Merkwürdigkeit bekannt. Hessens Verfassungsschutz entschied, Benjamin G. einen Rechtsbeistand zur Seite stellen - im November 2011. Für den Linken-Abgeordneten Hermann Schaus ist dieses Datum kein Zufall: Wenige Tage vorher sei damals die rechtsterroristische NSU-Zelle aufgeflogen.

Innenminister Peter Beuth (CDU) konnte keine Erklärung für diese zeitliche Koinzidenz geben. Im NSU-Prozess trat Benjamin G. Ende 2013 auf. Mit Genehmigung des Verfassungsschutzes durfte er sich zwar zum Kasseler Mord äußern, nicht aber zur Arbeit seiner früheren Behörde. Für seinen Auftritt zahlte das Land ihm 396,17 Euro an Spesen, für Parkticket und Fahrtkosten. Das Geld, das Gerichte ohnehin an Zeugen auszahlen, wurde damit schon verrechnet.

dpa

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