Widersprüche aus den Handynachrichten
Zunächst erzählte der Mann, er sei aus dem Haus gegangen und er habe dann eine Runde zu Fuß durch die Innenstadt gedreht. Erst als er die Feuerwehr gehört habe, sei er zurückgekommen. Aufgrund von Handynachrichten vom Mobiltelefon der im Haus besuchten Bekannten und vom Handy des Angeklagten ermittelte der Streifenbeamte Widersprüche. Mit diesen Widersprüchen konfrontierte ein Ermittler des KDD den 20-Jährigen, der noch in der Nacht gestand. Welche polizeiinternen Erkenntnisse den Kulmbacher Streifenbeamten hellhörig gemacht hatten, wurde im Prozess bekannt: Der Mann, der früher in Mainleus gelebt hatte, hatte dort einer Nachbarin zwei Kinderwägen angezündet.
Warum? Das ist nicht ganz klar. Gerichtspsychiater Wenske fand heraus, dass der 20-Jährige unter einer Intelligenzminderung leidet und eine Lernbehinderung hat – er kann kaum Lesen oder Schreiben, Rechnen nur wenig. Der Psychiater fand auch heraus, dass der junge Mann den gewaltsamen Tod seines Vater – unterschiedliche Quellen sprechen einmal von Unfall und einmal von einem Mord – nicht aufgearbeitet hat. Wohl auch deshalb trinkt der junge Mann exzessiv. Und wegen dieses Hangs zu Alkohol stellte er eine Gefahr dar. Psychiater Wenske empfahl, ihn in die Zwangstherapie in einem Bezirksrankenhaus einzuweisen.
Der Prozess wird fortgesetzt.