Hümmer siegt im Dorfladen-Streit mit Raab

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Im ehemaligen Lanbdgasthaus Herlitz soll nach dem Wunsch der Trockauer ein Dorfladen einziehen. Foto Ralf Münch Foto: red

Hans Hümmer spricht von einem „Anschlag auf das Ehrenamt und die demokratischen Strukturen“. Es geht um den geplanten Dorfladen für Trockau. Sollte dieser wieder Thema im Stadtrat sein, wäre der FWG-Rat von der Beschlusssfassung ausgeschlossen. Weil er Vorsitzender des Bürgervereins ist, der dieses Projekt voranbringen will. So stand es einem Schreiben des Landratsamtes. Inzwischen ist die Behörde zurückgerudert.

 
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Doch Hümmer ist immer noch richtig angefressen. Er ist überzeugt: Hinter dem Vorgang steckt Bürgermeister Uwe Raab als Drahtzieher. Hatte doch die Rathausverwaltung die Anfrage beim Landratsamt gestellt, wie es um die Rolle Hümmers bestellt sei, wenn zum Beispiel der Kauf einer Immobilie für den Dorfladen auf der Tagesordnung steht.

Passt dem Bürgermeister Hümmers Nase nicht?

Es könne doch nicht sein, sagt Hümmer, „dass ein Ratsvertreter mit dem Ausschluss bedacht wird, wenn einem Bürgermeister vielleicht dessen Nase nicht gefällt“. Unabhängig davon sei in der Satzung klar geregelt: Der gemeinnützige Verein unterstütze das Vorhaben, der Betrieb eines Dorfladens und eines eventuell angeschlossenen betreuten Wohnens für Senioren werde jedoch über eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erfolgen.

Mehr als verärgert

Und genau das war in der ersten Stellungnahme des Landratsamtes zur Anfrage der Stadtverwaltung behauptet worden. Dort heißt es mit Verweis auf die Gemeindeordnung: „Durch die Beschlussfassung für den Kauf einer Immobilie erlangt der Verein einen unmittelbaren Vorteil, weshalb der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter des Vereins wegen persönlicher Beteiligung bei der Beschlussfassung ausgeschlossen ist.“ Hümmer reagierte umgehend. Mehr als nur verärgert.

Wer will dann noch Stadtrat werden?

Weil er der Überzeugung ist: „Wer ist denn angesichts solcher Entwicklungen als ehrenamtlich Tätiger noch bereit, für einen Stadtrat zu kandidieren.“ Und er nannte der Behörde Beispiele, wer dann schon bisher bei Entscheidungen im Stadtrat außen vor gewesen wäre. Etwa sein Fraktionskollege Helmut Graf als Vorsitzender der Feuerwehr, wenn es um die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs geht. Oder CSU-Sprecher Manfred Vetterl als Vorsitzender des Pfarrgemeinderates, als der Stadtrat beschloss, die 1,3 Millionen teure Sanierung des Don-Bosco-Kindergartens über den städtischen Haushalt abzuwickeln. Oder dessen Parteifreund Günter Bauer als ASV-Vorsitzender, als die Verdoppelung der Sportzuschüsse als freiwillige Leistung der Kommune behandelt wurde.

Die 180-Grad-Wende

Das Landratsamt antwortete noch am selben Tag – mit einer 180-Grad-Wende. Nach „nochmaliger Überprüfung“ habe sich ergeben, dass der Bürgerverein den Dorfladen wohl nicht selbst betreiben werde. Weil das „Gruppeninteresse an der Schaffung eines Dorfladens“ höher einzustufen sei als der „eventuelle ideelle Vorteil des Bürgervereins zur Verwirklichung seiner Vereinsziele“, so Gernot Geyer, Fachbereichsleiter für kommunale Angelegenheiten am Landratsamt.

Falsche Informationen

Warum dieses Umschwenken? Weil, sagt Geyer auf Nachfrage, in der ursprünglichen Mitteilung der Stadt stand, dass ein Mitglied des Stadtrats Vorsitzender des Vereins ist, der den Dorfladen eigenverantwortlich übernehmen soll oder werde. Nach den erwähnten Hinweisen von Hümmer habe die Behörde „weitere Informationen und Unterlagen eingeholt“ – und sei dann zu einem neuen Ergebnis gelangt.

Raab bleibt gelassen

Bürgermeister Uwe Raab sieht das Ganze eher gelassen: „Wenn die Frage einer möglichen persönlichen Beteiligung im Raum steht, wird immer geprüft, ob eine solche tatsächlich vorliegt. Diese Entscheidung hat die Geschäftsleitung eigenständig getroffen, was auch ihre Aufgabe ist.“ Die Geschäftsleitung sei davon ausgegangen, dass nach ihrem Kenntnisstand der Bürgerverein Trockau den Dorfladen betreiben will und wollte dies von der Rechtsaufsicht klären lassen.

"Reine Unterstellung"

Sonstige Hinter- und Beweggründe gab und gibt es nicht: „Sollte vermutet werden, dass die Anfrage dazu gedient haben soll, einen Stadtrat von der Beratung und/ oder Beschlussfassung auszuschließen, ist das falsch oder reine Unterstellung.“

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