Hufschmied dringend gebraucht

Von Renate Allwicher
ARCHIV - Die Göttin Justitia thront am 25.01.2008 im Gegenlicht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main. Diese Figur steht für Gerechtigkeit. Foto: Arne Dedert +++(c) dpa - Nachrichten für Kinder+++ Foto: red

Tieren, die von Menschen gehalten werden, soll es möglichst gut gehen. Weil er sein Pferd vernachlässigte und anschließend die vom Landratsamt verhängten Auflagen nicht einhielt, muss ein Tierhalter aus dem Fichtelgebirge nun 2500 Euro zahlen. Dies ist das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, in dem der Tierhalter selbst als Kläger auftrat. Gegen das Landratsamt, wegen der Androhung und Festsetzung von unangemessenen Zwangsgeldern.

 
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Das Pferd, um das es geht, ist eine inzwischen knapp 20 Jahre alte Warmblutstute, die bei Waischenfeld gehalten wird. Die aktuelle Verhandlung vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht hat einen langen Vorlauf: Sie gründet auf einer Tierschutzkontrolle vom 11. August 2015. Damals untersuchten Amtsärzte das Pferd, das schon häufiger als vernachlässigt aufgefallen war. „Unsere Akte dazu ist randvoll“, sagte Regierungsrätin Maresa Liebau.

Pferd mag vor Schmerzen kaum Gehen

Bei diesem Besuch fanden die Ärzte die Stute mit Vorderhufen vor, die mehrere, zum Teil bis zum Kronrand reichende Hornspalten hatten. Am Tragrand aller vier Hufe waren Einrisse und stark zerklüftetes Hufhorn sichtbar. Das hatte Einfluss auf die – nicht mehr natürliche – Körperhaltung des Pferdes, es mochte kaum Gehen. In direkter Folge gab es den ersten Bescheid – dass der Tierhalter die ausgewachsenen Hufe seiner Stute fachgerecht ausschneiden und pflegen lassen müsse und dies alle acht Wochen wiederholen. Sollte er sich daran nicht halten würden 1000 Euro Strafe fällig, würde er den Achtwochentakt nicht einhalten, auch. Dieser Bescheid aus dem August 2015 ist längst rechtskräftig und stand in der aktuellen Verhandlung nicht mehr zur Debatte.

Auch der nächste Bescheid ist rechtskräftig – Anfang November 2015 sahen Mitarbeiter des Landratsamtes, dass die Hufe der Stute noch nicht behandelt wurden. Sie gaben dem Tierhalter eine weitere Woche Zeit – ansonsten würden Strafgelder jeweils in Höhe von 1500 Euro fällig. Inzwischen war der Tierhalter umgezogen, der Bescheid kam daher erst kurz vor Weihnachten des Jahres 2015 bei ihm an.

Ein halbes Jahr lang keine Änderung

Die nächste Kontrolle stand Ende Januar dieses Jahres an. Wieder hatte die Stute überlange und ungepflegte Hufe. Nun geschahen viele Dinge gleichzeitig. Der Rechtsanwalt des Besitzer sprach beim Landratsamt vor: Der habe nun Krankheit, einen Krankenhausaufenthalt und den Umzug hinter sich, er werde die Stute künftig wieder gut pflegen und bitte darum, das Zwangsgeld niederzuschlagen. Er habe nun für den 17. Februar einen Hufpflegetermin. Das überprüften die Tierärzte am Tag danach: Es war inzwischen zwar ein halbes Jahr vergangen, der Zustand des Pferdes indes unverändert. Das Landratsamt erwog nun sogar kurzzeitig, dem Halter sein Tier wegzunehmen – ließ dies aber bleiben, da am 18. Februar, zwar nach dem Besuch der Amtstierärzte, aber noch am gleichen Tag, der Hufschmied tatsächlich kam. Seither sogar in einer gewissen Regelmäßigkeit: Nicht alle acht Wochen wie angeordnet, aber im Schnitt alle zehn Wochen.

Landratsamt muss seine Abläufe künftig ändern

Die Crux: Anfang März kam der Gerichtsvollzieher des Landratsamtes – um den Strafbescheid über 2000 Euro aus dem September 2015 zu vollziehen. Dies hätte nach Meinung des Gerichts nicht passieren dürfen. Nachdem der Hufschmied inzwischen da war, hätte das Landratsamt den Ablauf der Zwangsmaßnahmen unterbrechen müssen, erklärte die Vorsitzende Richterin Angelika Schöner. Was bei den Vertretern des Landratsamtes für Verblüffung sorgte: „Wir wissen ja nicht, wann das Finanzamt vollzieht – das hätte schon längst geschehen sein können. Dann müssen wir künftig also immer dort anrufen und Bescheid geben“, schloss Liebau auf weitere vergleichbare Fälle.

Hufschmied muss in jedem Fall regelmäßig kommen

Für die aktuelle Verhandlung bedeutete dies, dass es keine Strafgebühr dafür geben darf, das Pferd lange Zeit nicht behandelt zu haben – da dies, wenn auch verspätet, ja letztlich erfolgt ist. Die Vertreter des Landratsamtes wollte in diesem langen zähen Fall aber nicht völlig von der Strafe abrücken – daher muss der Tierhalter nun dafür zahlen, dass er die Hufe seiner Stute nicht fristgerecht alle acht Wochen pflegen ließ. Diese Auflage besteht für insgesamt zwei Jahre. Eine schwierige Auflage nach Empfinden des Tierhalters, der von großen Problemen berichtet, den Hufschmied in diesen kurzen Abständen auf seine Weide zu bekommen. Dessen Terminkalender sei nämlich voll und er sehe es auch nicht ein so oft zu kommen, wenn er dann kaum etwas zu tun habe. Von dieser Auflage rückt das Landratsamt aber nicht ab – offensichtlich mit dem Hintergedanken, dass regelmäßig noch jemand anderes als der Besitzer nach dem Tier schaut.

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