Creußen will mehr Förderung für Anschluss – Wasserwirtschaftsamt überlegt neu Höherer Zuschuss für Kanalbau

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Das Wasserwirtschaftamt Hof hat die Förderung für den Kanalbau in Schwürz gekürzt. Dagegen klagt nun die Stadt Creußen. Foto: Klaus Trenz Foto: red

Der Creußener Stadtteil Schwürz wird an die zentrale Entwässerung nach Bayreuth angeschlossen. Die Bauarbeiten sollten eigentlich Ende August abgeschlossen sein, doch das verschiebt sich voraussichtlich bis zum Frühjahr. Die Firma hatte vier Wochen später angefangen. Aber nicht nur das macht der Stadt Probleme. Das Wasserwirtschaftsamt hat die Förderung um rund 85 000 Euro gekürzt. Dagegen klagt Creußen.

 
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Der Freistaat hatte Zuwendungen in Höhe von 374 656 Euro in Aussicht gestellt, Creußen macht einen Anspruch auf 459 656 Euro geltend. Die Verlegung der Leitungen war teurer geworden. Gestern trafen sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Der Bescheid sei nicht hinreichend begründet, stellte Richter Thomas Boese fest.

Parallele Lösung war nötig

Ursprünglich habe man die Maßnahme anders angehen wollen und die sparsamere Variante mit einem geringeren Durchmesser bei den Leitungen angehen wollen, erklärte Karl-Friedrich Hacker, Anwalt der Stadt. Doch nachdem die bestehende Druckleitung zwischen Gottsfeld und Bühl nicht auch noch das Schmutzwasser aus Schwürz hätte ableiten können, war eine parallele Leitung nötig. Creußen habe sich aber aus Kostengründen entschieden, keine zwei Druckleitungen zu betreiben, sondern eine neue, größerdimensionierte zu bauen. Die alte Leitung war bereits 1998 gegen den Willen der Stadt mit einem kleineren Durchmesser gebaut worden. „Wir wären jetzt doppelt gestraft, weil wir damals nicht so bauen durften, wie wir wollten“, so Hacker. Für ihn ist die Kürzung des Zuschusses deshalb nicht berechtigt.

Konventionelle Verlegung

Ein Anschluss von Schwürz sei damals schon angedacht gewesen, erwiderten Jörg Nußstein vom Wasserwirtschaftsamt, aber es wurde noch alles offengelassen. Er erläuterte die möglichen Varianten der Leitungsverlegung und die daraus folgende Förderung. Möglich ist die konventionelle Weise in einem offenen Graben, die Leitung könne aber auch eingepflügt, eingefräst oder durch sogenannte Spülbohrungen verlegt werden. „Geologische Karten und Bodengrundgutachten werden bei der Entscheidung mit einbezogen“, so Nußstein. Die konventionelle Weise habe sich dann zwar angeboten, aber die Wasserwirtschaftsverwaltung habe festgestellt, dass stellenweise auch das Einpflügen möglich sei. „Das war für die Förderung am kostengünstigsten“, sagte er.

Ungünstige Bodenverhältnisse

Das Gutachten habe stellenweise ungünstige Bodenverhältnisse ausgesagt, hielt dem Gerrit Schöne vom ausführenden Nürnberger Ingenieurbüro Miller entgegen. „Es gab geologische Unwägbarkeiten und ein Einpflügen wäre nur an manchen Stellen machbar gewesen“, erläuterte er gestern. Außerdem seien andere Leitungen – für Wasser, Strom, Telefon sowie eine Drainage – vorhanden. Deshalb hätten alle Firmen nur Angebote für eine konventionelle Verlegung gemacht. Alles andere sei unwirtschaftlich gewesen.

Was wurde denn nun während der Bauarbeiten, die technisch bereits weitgehend fertig sind – es fehlen noch Hausanschlüsse, die Anlage ist aber noch nicht funktionsfähig – vorgefunden?, wollte Richter Boese wissen. Und so wurde gestern der zuständige Techniker der Stadt Creußen mit dem entsprechenden Plan ins Gericht beordert. Dieser zeigte, dass zwischen Creußen und Gottsfeld teilweise Lichtwellenleiterkabel vorhanden waren und ein Einpflügen technisch nicht machbar war. Die Kabel hätten so beschädigt werden können. Eine Parallelleitung hätte nur in privaten Nachbaräckern verlegt werden können. „Das würde für die Eigentümer die Nutzung erschweren“, stellte Boese fest.

Rücksprache mit Ministerium

Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes stellten in Aussicht, dass die Förderung unter diesem Aspekt neu überlegt und geändert werden könne. Man müsse aber erst Rücksprache mit dem Ministerium nehmen, so Behördenleiter Benno Strehler. Bis Mitte Januar hat das Wasserwirtschaftsamt dafür Zeit, so der Richter in seinem Beschluss. Danach wollen sich die Stadt Creußen und das Wasserwirtschaftsamt voraussichtlich außergerichtlich einigen, war gestern der Tenor.

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