Urteil: Gemeinde kein schuldhaftes Handeln nachweisbar - Keller liefen schon dreimal voll Hegnabrunn: Hochwasseropfer verliert vor Gericht

Von Peter Engelbrecht
Das letzte Hochwasser in Hegnabrunn im August 2014. Foto: Wittek/Archiv Foto: red

Die massive Kellerflutung eines Wohnhauses in Hegnabrunn nach einem Hochwasser im Juni 2007 wird für die Gemeinde Neuenmarkt keinen Schadenersatz nach sich ziehen. Das Landgericht Bayreuth wies eine ensprechende Klage des Hausbesitzers Heinz Wanderer ab. Er kündigte Berufung an. 

 
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"Das Verfahren war von Anfang an verfahren", meinte Richter Peter Tettmann. Seit fast sechs Jahren versuche die Justiz mit Beweisterminen und Gutachten, die Geschehnisse umfassend aufzuklären. Eine gütliche Lösung sei leider nicht zustandegekommen. Tettmann hatte bereits im September 2009 die Klage Wanderers gegen die Gemeinde auf Schadenerersatz abgewiesen. In der Berufung hatte das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Ein neues Ingenieur-Gutachten sollte Klarheit bringen. Das gesamte Verfahren habe viel Geld gekostet, sagte der Richter, er bezifferte die gesamten Gutachter- und Sachverständigenkosten auf bislang 12.400 Euro, die nun der Kläger zahlen muss. Hinzu kommen die Prozesskosten.

Maßgebend für das Urteil sei gewesen, dass die Gefährdungshaftung nicht gegriffen habe. Zum Hintergrund: Bei einer Gefährdungshaftung kommt es auf ein Verschulden des Schädigers nicht an. Der Bürgermeister habe bei der Beweiswürdigung geschildert, dass sich bei dem betreffenden Grundstück um ein Überschwemmungsgebiet gehandelt habe. Dies sei auch dem jetzigen Kläger bekanntgewesen. Tettmann referierte Aussagen aus dem jüngsten Gutachten vom Januar 2015, wonach keine Feststellung getroffen werden konnte, dass die Gemeinde schuldhaft gehandelt habe. Die Ursache des Schadens 2007 sei laut Gutachter nicht mehr ganz nachvollziehbar gewesen. Denkbar seien auch die Verstopfung eines Gullys oder des Kanals durch Schmutz- und Sandmassen. "Ob es so war, können die Sachverständigen nicht mehr sagen", erläuterte Tettmann. Ob es ein subjektives Recht auf Hochwasserschutz gebe, werde in der Rechtsprechung überwiegend verneint. Doch deshalb habe die Gemeinde keinen Freibrief. Es gebe auch andere Fälle, bei denen eine Gemeinde nach mehreren Überschwemmungen Vorkehrungen zu treffen und Abhilfe zu schaffen hatte. "Das Urteil ist kein Präjudiz für andere Fälle", betonte Tettmann. Darunter versteht man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid. Selbst wenn die Umstände des Hochwassers nicht mehr zu rekonstruieren seien, schließe das nicht aus, dass die Gemeinde aktiv werde. "Das muss kein Schuldeingeständnis sein", fügte Tettmann hinzu.         

Beim Volumen der Niederschläge im Juni 2007 sei eine "Wiederkehrwahrscheinlichkeit" von 25 bis 30 Jahren festgestellt worden. Ein neuer Schadensfall sei "relativ unwahrscheinlich", hätten die Recherchen des Deutschen Wetterdienstes ergeben. "Ein Hochwasser kann auch nach drei Jahren kommen", kommentierte Tettmann.

Die dritte Bürgermeisterin von Neuenmarkt, Patricia Lerner, war bei der 15-minütigen Urteilsverkündung anwesend. Nach Sitzungsende zeigte sie sich zufrieden. Derzeit liefen Planungen der Gemeinde, um gegen die Hochwasserthematik etwas zu tun, sagte sie. Kläger Heinz Wanderer bekräftigte, die Mängel an der Kanalisation ließen sich durch eine Dokumentation nachweisen. Der betreffende Gulli sei zu gewesen, ein Feuerwehrmann habe einen "großen Klumpen rausgezogen". Von einem Hochwassergebiet habe ihm beim Kauf des Grundstücks niemand etwas gesagt. Die Keller in dem betreffenden Gebiet waren nach starken Niederschlägen 1996, 2007 und im August 2014 vollgelaufen. Bei Wanderer stand 2007 die stinkende Brühe 2,30 Meter hoch im Keller. Auch fünf andere Anlieger erwägen Klagen gegen die Gemeinde. 

Mehr dazu:

Eine Zusammenfassung der Geschehnisse lesen Sie hier.

Das sagt die Gemeinde dazu.

Die Probleme sollen gelöst werden

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