"Das Verfahren war von Anfang an verfahren", meinte Richter Peter Tettmann. Seit fast sechs Jahren versuche die Justiz mit Beweisterminen und Gutachten, die Geschehnisse umfassend aufzuklären. Eine gütliche Lösung sei leider nicht zustandegekommen. Tettmann hatte bereits im September 2009 die Klage Wanderers gegen die Gemeinde auf Schadenerersatz abgewiesen. In der Berufung hatte das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Ein neues Ingenieur-Gutachten sollte Klarheit bringen. Das gesamte Verfahren habe viel Geld gekostet, sagte der Richter, er bezifferte die gesamten Gutachter- und Sachverständigenkosten auf bislang 12.400 Euro, die nun der Kläger zahlen muss. Hinzu kommen die Prozesskosten.