Die Unternehmen werden verpflichtet, ein Verfahren für Nutzer einzurichten, die sich über eine Hassbotschaft beschweren wollen. Dieses soll leicht erkennbar, gut erreichbar und ständig verfügbar sein. Jede Beschwerde sollen die Betreiber auf eine mögliche Strafbarkeit hin überprüfen.
Scharfe Kritik
Scharfe Kritik kam aus den Reihen von Opposition und Verbänden. Die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast bezeichnete Maas' Plan als "Schnellschuss" und gefährlich für die Meinungsfreiheit, "weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird". FDP-Vize Wolfgang Kubicki sprach von "blankem Populismus". Der bestehende rechtliche Rahmen reiche aus, die Justiz brauche aber mehr Personal, um Beleidigungen und Hasskommentare effizient zu verfolgen.
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV): Der Entwurf sei "schwer mit der Presse- und Meinungsfreiheit zu vereinbaren".
Vorlage geändert
Mit Änderungen an seiner ursprünglichen Vorlage ging Maas bereits auf seine Kritiker zu. Der Tatbestand werde in der Regel nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß erfüllt, heißt es in dem AFP vorliegenden aktuellen Gesetzentwurf. Dementsprechend werden dann also noch keine Bußgelder fällig. Betroffene Konzerne, Branchenverbände und Bürgerrechtler hatten das Vorhaben der Regierung bereits vorher massiv kritisiert.
Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßte die vom Minister ihres Koalitionspartners SPD vorgelegte Neuregelung. Das Gesetz sei "ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte deren rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).