November 2015, Bayreuth: S. ist zwischenzeitlich wieder nach Bayreuth gezogen, wo er aufgewachsen ist, und wohnt bei seiner Mutter (Deshalb wird der Fall in Bayreuth verhandelt, nicht in Hof; Bei Jugendlichen gilt das Wohnortprinzip). Seine befristete Festanstellung als Kfz-Mechatroniker in seinem Ausbildungsbetrieb in Hof hat er hingeworfen. Eines Abends stoppt ihn eine Streife, weil er in Schlangenlinien mit einem Damenrad auf dem Hohenzollernring fährt. Er stimmt einem Alkotest zu. Als er das Ergebnis sieht - deutlich über 1,1 Promille und damit eine Straftat - wird er wieder agressiv, beleidigend.
Mehrer Vorstrafen
Wären es "nur" diese vier Vorfälle gewesen, wäre Eduard S. vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Aber er hat Vorstrafen. Weil er mit einem Kumpel Marihuana im Wert von 400 Euro über die Grenze schmuggeln wollte, ist er auf Bewährung. Mehr als einmal hat er gegen die Auflagen verstoßen.
Familie zerrüttet
In das Bild eines kriminellen will Eduard S. trotz allem nicht passen. Auf der Anklagebankt sitz ein Junge im Karohemd. Einer, der es nicht leicht hatte: Kein Draht zu Vater und Stiefmutter, eine Mutter, die seit Jahren depressiv ist und "eher seine Hilfe benötigt als umgekehrt", wie es Ilse König von der Jugendgerichtshilfe ausdrückt. Einer, der es dennoch hinbekommen hat: Fußball, Schulabschluss, Ausbildung. "Warum um alles in der Welt werfen Sie das alles hin?", fragt Richter Alois Meixner und bekommt keine Antwort von S., der nur resigniert dreinschaut und Kaugummi kaut.
"Ohne Alkohol würden Eduard S. ein ganz anderes Leben führen", ist sich König sicher. Er trinkt, weil er will, sagt der medizinische Sachverständige Klaus-Peter Klante. Süchtig im medizinischen Sinne sei S. nicht.
Weniger Reif als Gleichaltrige
Verteidiger Tobias Liebau und Staatsanwältin Domenique Amend sind sich einig, dass S. seiner Reife entsprechend nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden soll - und dass eine weitere Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt. Das Gericht folgt dem und wählt ein Strafmaß, das zwischen dem Antrag der Staatsanwältin (2 Jahre) und dem des Verteidigers (1,5 Jahre) liegt. Die bestehende Bewährungsstrafe wird in die Haftstrafe einbezogen. "Begreifen Sie die Haft als Hilfe", sagt Meixner zu S..
Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth