Beispiel Krankenversicherung: Wenn Studenten einen Nebenjob haben und mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten sie in der Sozialversicherung nicht mehr als Studenten und müssen andere Beitragssätze zahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen, erklärt Peter Schieber, Pressesprecher der Techniker-Krankenkasse in Franken. „Studenten dürfen über 20 Stunden in der Woche arbeiten, wenn Semesterferien sind oder die Arbeit nur auf zwei Monate begrenzt ist.“