Das Landratsamt Bayreuth hatte wie bereits berichtet im August vergangenen Jahres die Zustimmung zur Umsetzung der Pläne versagt, wogegen die Gemeinde Klage einreichte. Als hauptsächlichen Grund führte das Landratsamt den Schutz des überregionalen Trinkwassers an. Die Flächen seien nicht für die Ansiedlung eines Autohofs und einer Tankstelle geeignet, was in einem Gewerbegebiet normalerweise zulässig ist. Der Marktgemeinderat sagt aber: Das geplante Gewerbegebiet befindet sich nicht im Trinkwasserschutzgebiet und die Absicht des Trinkwasserversorgers N-Ergie, es zu erweitern, könne noch keine Grundlage für eine Ablehnung sein, weil es noch keine entsprechende Schutzgebietsverordnung für die Flächen westlich der Autobahn gebe.