Geschäfte können am 6. Januar öffnen

Von Thomas Weichert
Wenn am 6. Januar die feierliche Prozession durch die Gassen von Pottenstein zieht, sind die Geschäfte natürlich geschlossen. Sie dürfen nun allerdings in der Zeit von 11 bis 16 Uhr öffnen. ⋌Foto: red Foto: red

Bernhard Bauernschmitt ist mit dem Kompromiss zufrieden, nachdem der Stadtrat einstimmig seinem Antrag stattgab, den Dreikönigstag als verkaufsoffenen Feiertag zu deklarieren. Kompromiss deshalb, weil nun alle Pottensteiner Geschäfte am „Tag der Ewigen Anbetung“ nur in der Zeit von 11 bis 16 Uhr ihre Läden öffnen dürfen. Es ist nicht maßgeblich, was die Geschäfte verkaufen.

 
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Somit darf nun auch Manfred Rother seinen Weihnachtsladen in dieser Zeit für die Besuchermassen der alljährlichen Lichterprozession öffnen. Dies war ihm bisher versagt, da er nach der alten Verordnung nicht das darin speziell deklarierte Sortiment angeboten hatte. Der neuen Verordnung über die „Offenhaltung der Verkaufsstellen aus Anlass der Ewigen Anbetung“ stimmten nach ausführlicher Erklärung der Rechtslage durch Bürgermeister Stefan Frühbeißer und durchwegs positiven Wortmeldungen aus dem Gremium zu Bauernschmitts Antrag, den weitere neun Geschäftsleute unterzeichnet hatten, alle Stadträte zu.

Stellungnahme der Kirche

Die Verwaltung hatte aufgrund des Antrags der Gewerbetreibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Strikt gegen einen generellen verkaufsoffenen Feiertag am 6. Januar hatten sich die katholische Kirche und die Gewerkschaft Verdi ausgesprochen. Die Handwerkskammer brachte keine Einwände vor und das Landratsamt verwies auf die Stellungnahmen der Kirche und der Gewerkschaft und riet, das Verkaufsgebiet räumlich einzuschränken. Pottensteins derzeitiger Pfarradministrator, der Auerbacher Dekan Marek Flasinski, sah durch eine Offenhaltung der Geschäfte am heiligen Pottensteiner Feiertag die christlichen Werte dieses Kirchenfestes in Gefahr und verwies außerdem auf den Schutz der Familie.

Aufsichtsbeschwerde

Die Gewerkschaft Verdi verwies auf den Schutz der Arbeitnehmer und wandte ein, den Tag der „Ewigen Anbetung“ nicht zu einem Kommerztag verkommen zu lassen. Sollte der Stadtrat an diesem Tag einen verkaufsoffenen Feiertag beschließen, so kündigte die Gewerkschaft dagegen schon einmal das Mittel der Aufsichtsbeschwerde an. Den Schutz der Arbeitnehmer sah Frühbeißer jedoch nicht als gefährdet an, da der größte Teil der Pottensteiner Geschäfte von Inhabern geführte Betriebe sind. Frühbeißer verwies jedoch darauf, dass nun auch Geschäftsleute mit einem Reisegewerbeschein von auswärts kommen könnten und bei Vorhandensein eines entsprechenden Stellplatzes einen Verkaufsstand von 11 bis 16 Uhr betreiben könnten. Wie Frühbeißer betonte, könne man dies als Stadt dann nicht verhindern, da nun jeder Gewerbetreibende, egal woher er kommt, das Recht hätte Waren zu verkaufen.

Keine zusätzlichen Grillstände

„Eine eierlegende Wollmilchsau können wir nicht kreieren“, warnte Frühbeißer. Entlang des Prozessionswegs dürfen allerdings keine zusätzlichen Essens- oder Getränkestände aufgebaut werden. Dies wiederum fällt nicht unter das Ladenschlussgesetz, sondern unter eine gastronomische Gestattung für Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle verzehrt werden, erklärte Verwaltungsleiter Gerhard Thiem-Förster. Dazu ein Beispiel: Der Pottensteiner Metzger darf nun zwar sein Ladengeschäft öffnen und darin auch Speisen und Getränke verkaufen, nicht aber einen Bratwurstgrill vor sein Geschäft auf den Gehsteig stellen.

Von 11 bis 16 Uhr offen

Dies deshalb nicht, weil zusätzliche Grillstände nicht mehr zugelassen werden. Peter Wiegärtner (JL), der für die Pottensteiner Gewerbetreibenden sprach, forderte eine Lösung und schlug eben die dann so auch einstimmig beschlossene verkaufsoffene Zeit von 11 bis 16 Uhr vor. „Auch wenn die Kirche sagt, es soll nicht zum Kommerz verkommen, ist dies aber leider schon so“, so der Braumeister. Maria Dreßel (FWG) sprach sich für eine Unterstützung der einheimischen Geschäftsleute aus.

Gegen laute Musik und Alkohol

„Die meisten haben ohnehin keine Mitarbeiter“, betonte Dreßel. „ich sehe keinen Grund die Gewerbetreibenden einzuschränken“, so auch Robert Bärtlein (CWU/UWV). Nach seiner Meinung könne sich die Kirche am 6. Januar auch so gut präsentieren. „Das kirchliche Fest und den Kommerz kann man gar nicht trennen“, so auch Roland Lang (BU). Er bat jedoch darauf zu achten, dass das kirchliche Fest nicht durch laute Musik und Alkoholisierte gestört wird. Dem entgegnete Frühbeißer, dass die Leute teilweise schon jetzt machen, was sie wollen. Die Gefahr sei nun groß, dass mehr Gewerbetreibende von außerhalb kommen, denn eine Eingrenzung der Verkaufsgenehmigung nur für Gewerbetreibende des Stadtgebiets sei unzulässig, so der Rathauschef.

Dem entgegnete Lang, das eine „Störung der kirchlichen Sache auch schon durch die bisherigen Verkaufsstände passieren kann“. Rainer Brendel (BPU) verwies darauf, dass man ja keine weiteren gaststättenrechtlichen Konzessionen mehr erteilt, also keine neuen Stände mehr zulässt, an denen zum Beispiel Alkohol ausgeschenkt wird. Birgit Haberberger sprach sich für die CSU-Fraktion eindeutig für einen verkaufsoffenen Feiertag aus. Schließlich war noch die Frage offen, ob der verkaufsoffene Feiertag für das ganze Stadtgebiet oder nur für einen bestimmten Bereich gilt. Möglich wäre auch gewesen, den verkaufsoffenen Feiertag nur auf die Geschäfte entlang des Prozessionswegs zu beschränken.

Erwin Sebald (CSU) sprach sich für den gesamten Ortskern von Pottenstein aus. Der Rat beschloss jedoch, dass die neuen Öffnungszeiten am Tag der Ewigen Anbetung von 11 bis 16 Uhr für den gesamten Ortsteil Pottenstein gelten. Heinrich Plank (FWG) schlug vor, die Satzung nur für vorerst zwei Jahre zu beschließen. „Wenn wir uns dann vor Schuhverkäufern nicht mehr retten können, müssen wir uns was anderes überlegen“, so Plank. Die Politiker folgten dem Rat von Norbert Hartmann (BPU), die Verordnung nicht an einem bestimmten Gültigkeitszeitraum festzumachen. Nach Meinung von Hartmann sei die Dauer der Gültigkeit der Verordnung nicht für die nächsten zehn Jahre in Stein gemeißelt. Denn der Stadtrat könne sie jederzeit aufheben oder ändern.