Gemeinderat: Landrat soll zurücktreten

Von Dieter Jenß
Auch die Gemeinde Glashütten kommt an einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht vorbei. Trotz heftiger Kritik, besonders an Landrat Hermann Hübner, stimmte der Gemeinderat dem Erlass der Satzung zu. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Harsche Kritik an Landrat Hermann Hübner äußerten Gemeinderäte in der Diskussion über den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). Zweiter Bürgermeister Hartmut Wagner forderte sogar den Rücktritt Hübners.

 
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Die Empörung und das Unverständnis in Glashütten über die Forderung des Landratsamtes Bayreuth, eine Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) zu erlassen, erreichte am Montagabend bei der Sitzung des Gemeinderates mit der Aussage des zweiten Bürgermeisters Hartmut Wagner (AFW) „Es wäre ein Segen für den Landkreis, wenn Landrat Hermann Hübner zurücktreten würde“, seinen bisherigen Höhepunkt in der Auseinandersetzung.

Ungerechte Satzung

Seit knapp zwei Jahren bildet der Gemeinderat Glashütten eine Art Speerspitze unter den Kommunen im Landkreis im Kampf gegen die nach Meinung des Gremiums ungerechte Satzung. In den vergangenen zwei Jahren übten Bürgermeister Werner Kaniewski und sein Stellvertreter Hartmut Wagner immer wieder heftige Kritik an der Aufforderung des Landratsamtes, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. „Wir haben nur die Wahl zwischen Pest und Cholera“, sagte Kaniewski. Wenn dies so ist, „dann suchen wir uns die Krankheit schon selber aus“, um dann bei der Gestaltung der Satzung noch selber Einfluss nehmen und damit einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt zuvor kommen zu können.

Bei der Sitzung am Montagabend stimmte der Gemeinderat gegen die Stimme von Wagner dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, dass „die Gemeinde Glashütten im Jahr 2017 eine Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen“ erlassen wird. Dies allerdings mit der Einschränkung, so der weitergehende Beschluss, dass eine Fristverlängerung bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden soll, „da der Zeitraum zwischen der Aufforderung durch das Landratsamt bis zum Erlass einer SABS nur sehr kurz war“. Bei der Stimmabgabe, so Kaniewski, habe er nur „mit„geballter Faust und geöffneten Messer in der Tasche“ mitgemacht.

Sabs: Unwort des Jahres

Eingangs brachte Kaniewski erneut seinen Unmut über die Forderung des Landratsamtes vor. Das Unwort des Jahres 2016 sollte nicht „postfaktisch“ lauten, sondern „SABS“. Erschreckend für ihn sei, dass im Landkreis Kulmbach den Kommunen ein Ermessenspielraum eingeräumt werde, während im Landkreis Bayreuth die Herren im Landratsamt „mit dem Kopf durch die Wand wollen“.

Noch deutlicher wurde zweiter Bürgermeister Hartmut Wagner. Er sprach „von erpresserischen Methoden der Aufsichtsbehörde“ und bezeichnete Landrat Hübner „als unfähigsten Landrat, den der Landkreis Bayreuth je hatte“. Das einzige, was er in seiner Amtszeit zustande gebracht hätte sei, sich bei der Schließung von Sparkassenfilialen gegen die Bürger und für das Unternehmen auszusprechen, die Kreisumlage permanent zu erhöhen und seine seine Behörde „personell aufzublähen. Beim Thema SABS agiere Hübner „nach den Buchstaben des Gesetzes zu Lasten der Bürger, statt sich für die Belange der Bürger einzusetzen“. Auf Grund seines Handelns sollte der Landrat zur „Persona non grata“ erklärt werden, betonte Wagner.

Gemeinderat nimmt Landrat in Schutz

Kritik an den Aussagen von Wagner kam von Michael Neuner (CSU), der zunächst den Vorschlag des Bürgermeisters begrüßte. Bei der Diskussion um das Thema sollten Ausschweifungen, wie von Wagner vorgetragen, weggelassen werden. „Wir haben einen guten Landrat“, so Neuner, dem man nicht ankreiden sollte, wie seine Juristen entscheiden. Aktionismus sei nicht angebracht, so Neuner.

Sven Kaniewski (SPD) kritisierte „das bürgerfeindliche Instrument der Geldeintreiberei durch die SABS“. „Bedauerlicherweise haben wir als Kommune keine andere Möglichkeit zur Vermeidung einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt, als selber durch eine milder gestimmte Satzung der Mustersatzung zuvorzukommen“, betonte er. „Man kommt sich bei der Zustimmung zur Satzung als Gemeinderat wie der letzte Depp vor“, sagte Herbert Zeilmann (AFW). Er empfahl, die Bürger im Mitteilungsblatt aufzuklären.

 

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Auch weil die Stelle eines ehrenamtlichen Archivpflegers für den Landkreis seit zwei Jahren unbesetzt ist, regt sich Unmut über Landrat Hübner.

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