Crystal gehandelt: Bewährungsstrafe für 30-Jährigen Geheimsprache zwischen Dealer und Kunde

Von Stephan Herbert Fuchs
In dem Strafverfahren ging es um 30 Gramm Crystal. Symbolfoto: Archiv Foto: red

Wegen Drogenhandels in mehreren Fällen hat das Amtsgericht einen 30 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Kulmbacher war wegen des Weiterverkaufs von knapp 30 Gramm Crystal und fünf Gramm Cannabis-Produkten, also Haschisch und Marihuana , angeklagt.

 
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Abnehmer sollen drei Männer gewesen sein, die wegen Besitzes und Weiterverkaufs von Crystal zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Übergabepunkte waren unter anderem das BSC-Sportheim oder das Umfeld der Turbine in der Blaich. Einmal soll der Angeklagte das Rauschgift einem der Männer einfach nur in den Briefkasten geworfen haben. Handelseinig sei man sich später geworden. Aus freundschaftlicher Verbundenheit wurde das Crystal relativ günstig gehandelt, der Grammpreis lag stellenweise bei niedrigen 65 Euro.

Vor Gericht konnte oder wollte sich keiner der Drei erinnern, mit dem Angeklagten Rauschgiftgeschäfte getätigt zu haben. Im Gegenteil: Von den Zeugen wurde der Angeklagte als ehrlich und aufrichtig beschrieben, als einer, der schon mal ein paar Euro springen ließ, um einem aus der Patsche zu helfen. „Er war die moralische und finanzielle Stütze für uns“, sagte ein 37-Jähriger, der momentan zum Maßregelvollzug im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth einsitzt.

Der Angeklagte selbst ließ über seinen Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach zunächst erklären, dass er nicht mit Crystal oder Cannabisprodukten gehandelt habe. Aus einer Telefonüberwachungsmaßnahme der Kriminalpolizei in Bayreuth ging allerdings genau das Gegenteil hervor.

Insgesamt habe man 20.000 Datensätze gespeichert, sagte der Chefermittler von der Kriminalpolizei in Bayreuth. Einige Male sei dabei auch der Angeklagte aufgefallen. „Man kann davon ausgehen, dass er Rauschgift in nicht geringer Menge übergeben hat“, sagte der Beamte. Problem dabei war, dass sich der Angeklagte mit den verurteilten Abnehmern in szenetypischer Sprache unterhalten hat.

Dazu legten der Angeklagte und seine Abnehmer bewusst falsche Fährten, in dem sie über den Verkauf eines Smartphones sprachen. Für den Beamten war die Sache allerdings völlig klar und so räumte der Angeklagte nach der Verlesung zahlreicher Telefonprotokolle und einiger Unterbrechungen der Verhandlung doch einige Fälle des Handels mit der Teufelsdroge Crystal ein.

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