Gefängnis nach Griff in die Vereinskasse

Von Nadine Gebhard
Weil er sich in der Vereinskasse bedient hatte, muss ein vorbestrafter 51-Jähriger sieben Monate ins Gefängnis. Foto: red Foto: red

Sieben Monate muss ein 51-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis wegen Untreue hinter Gitter. Der Mann hatte als Kassier des Fördervereins für eine Rettungsorganisation im südlichen Landkreis Bayreuth nach Überzeugung des Gerichts 800 Euro für eigene Zwecke abgezweigt. Der Angeklagte betonte, dass er das Geld nicht für sich selbst verwendet habe.

 
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Nach Vorgabe des Vorstands habe er mit dem Geld Software zum Verwalten der Mitglieder gekauft und sich bei einem Anwalt Rechtsberatung wegen steuerlicher Angelegenheiten geholt.

Beim Angeklagten nichts gefunden

Richter Stefan Käsbohrer zeigte sich verwundert darüber, warum beim Beschuldigten keine Computerprogramme gefunden wurden. Der USB-Stick, auf dem die Software laut Angeklagten gespeichert sein sollte, sei leer gewesen. Außerdem gab es keine Beschlüsse für Zusatzmaterial und Rechtsberatung, so der Richter.

Keine Belege vorgelegt

Der Vorsitzende des Fördervereins erklärte, dass der 51-Jährige als Kassier Software kaufen durfte „aber es wurden keine Belege vorgelegt.“ „Warum stellten sie Strafanzeige?“ fragte der Richter. Zum Jahreswechsel liefen zahlreiche Mahnungen ein, so der Vorsitzende, weil Rechnungen nicht bezahlt wurden. Daraufhin stoppte der Verein alle Zugriffe für den 51-Jährigen.

Nicht das erste Mal vor Gericht

Auch nachdem die Polizei die Unterlagen geholt hatte und der Mann die Anwaltskosten übernehmen sollte, kam immer noch keine Reaktion. Der Angeklagte erklärte nochmals, dass er die Software benötigte und er das auch dem Vorstand mitgeteilt habe. Für die Staatsanwältin war der Mann kein Unbekannter: „Wir sehen uns nicht das erste Mal vor Gericht.“

Die Polizistin, die die Unterlagen der Rettungsorganisation beim Angeklagten holte, berichtete, dass der Mann erst öffnete, als der Schlüsseldienst vor der Tür stand. Er gab dann die Unterlagen heraus. Auf dem USB-Stick wurde aber keine Software gefunden, auch kein Beleg.

Nie um eine Ausrede verlegen

Der Angeklagte flüchtete sich im Verlauf der Verhandlung wieder in Ausreden – beispielsweise führte er eine Krankheit an. „Sie sind nie um eine Ausrede verlegen,“ sagte Richter Käsbohrer.

Dann zeigte der Angeklagte eine Rechnung, die auf ihn ausgestellt war, weil er das Programm dadurch günstiger bekam. „Wir vermuten, dass sie das für sich gekauft haben“, meinte der Richter. Der Angeklagte ist wegen ähnlicher Delikte schon dreimal verurteilt worden und stand unter Bewährung. Er hat unter anderen einen weiteren Verein um Geld betrogen.

Sieben Monate Haft

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, denn der Angeklagte sei ein Wiederholungstäter. „Er schlängelt sich irgendwo rein, durch Kontakte oder rhetorische Fähigkeiten und zweigt dann Geld ab. Er zeigte sich weder geständig noch entschuldigt er sich. Die gesamte Tat ist nicht wesensfremd und er nutzte die Gutmütigkeit des Vereins und dessen Mitglieder aus“, so die Staatsanwältin.

Der Beschuldigte betonte hingegen erneut, dass er sich nicht bereichert habe. Er könne das belegen. Nach weiteren Ausführungen unterbrach die Staatsanwältin: „Das ist das letzte Wort, die Beweisaufnahme ist geschlossen.“ Der Richter kürzte die Verhandlung dann ab und verurteilte den 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.