Freigekauft: Pöbler müssen nicht vor Gericht

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Kein Prozess gegen die Blockierer eines Flüchtlingsbusses im sächsischen Clausnitz: Das Amtsgericht Freiberg hat am Montag die geplante Hauptverhandlung gegen zwei Männer abgesagt und das Strafverfahren wegen Nötigung vorläufig eingestellt. Die Angeklagten müssen im Gegenzug bis Juli jeweils 2400 beziehungsweise 1900 Euro an die Diakonie in Freiberg zahlen.

 
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Die Angeklagten sollen im Februar vergangenen Jahres einen Reisebus, der Flüchtlingsfamilien zu einer Unterkunft in  Clausmitz bringen sollte, an der Weiterfahrt gehindert haben, indem sie die Straße mit ihren Wagen blockierten. Die Bilder von der lauthals pöbelnden Menschenmenge und dem belagerten Flüchtlingsbus, in dem auch viele Frauen und Kinder saßen, sorgten bundesweit für Schlagzeilen.

Die Angeklagten teilten nach Gerichtsangaben mit, dass ihre Zustimmung kein Schuldeingeständnis darstelle. Sie geschehe "aus prozessökonomischen Gründen und in Anbetracht der medialen Prangerwirkung", die das Verfahren mit sich bringe. Die ab Dienstag zunächst geplanten sechs Verhandlungstage wurden aufgehoben.

Das Gericht verwies seinerseits auf die mögliche Einstellung des Verfahrens, sofern "die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht". Obwohl das Geschehen in Clausnitz vom Februar 2016 große öffentliche Wirkung gehabt habe, habe das Gericht einzig und allein die konkrete vorgeworfene Handlung eines jeden Angeklagten zu beurteilen.

Zuvor hatte bereits eine dritte Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert und ihren Einspruch zurückgenommen. Die verhängte Geldstrafe von 1600 Euro ist damit rechtskräftig.

AFP

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