Bernecker Büro-Gebäude soll unbefristet als Notfallquartier vorgehalten werden Provisorische Flüchtlingsunterkunft in Bad Berneck könnte dauerhafte Unterkunft werden

Von Andreas Gewinner
Das Bürogebäude der insolventen Bad Bernecker Reitz-Gruppe sollte ursprünglich nur über den Winter bereitstehen als Notfallunterkunft für Flüchtlinge. Nun wird die Vorhaltezeit verlängert, Ende: offen. Foto: Wittek Foto: red

Ende März sollte eigentlich der Zeitraum enden, in dem das einstige Reitz-Bürogebäude als mögliche Notunterkunft bei einem Flüchtlingsansturm vorgehalten wird. Doch das auf die Wintermonate befristete Provisorium könnte nun ein Dauerzustand werden.

 
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Nach chaotischen Zuständen bei der Flüchtlingsunterbringung hatte die bayerische Staatsregierung vergangenen Herbst einen „Winternotfallplan“ aufgelegt. Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern mussten Räume melden, in denen kurzfristig eine größere Zahl Flüchtlinge für maximal vier Wochen untergebracht werden können. Die Stadt Bayreuth hatte die Stadtbadturnhallen gemeldet, die inzwischen auch belegt sind. Das Landratsamt hatte das Bürogebäude der insolventen Reitz-Gruppe an der Kulmbacher Straße ausgewählt. In der Kurstadt (rund 4700 Einwohner) war man nicht amüsiert.

"Ungebrochen hoch"

„Der Zugang von Asylbewerbern nach Bayern ist derzeit ungebrochen hoch. Dies wird sich nach der Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auch in nächster Zukunft nicht ändern“, so das bayerische Sozialministerium: „Deshalb wird derzeit vonseiten des Ministeriums daran gearbeitet, den Winternotfallplan in einen allgemeinen Notfallplan überzuführen.“ In diesem Rahmen werde aber noch eine Reihe von Gesprächen mit denen geführt werden, die gegebenenfalls für eine Umsetzung dieser Planungen zuständig sind, hieß es.

Was bedeutet das für Bad Berneck? Bürgermeister Jürgen Zinnert hat noch nichts davon gehört, dass das einstige Bürogebäude der Reitz-Gruppe länger als bisher geplant als mögliche Flüchtlingsnotunterkunft bereitgehalten werden könnte. Regierungspräsident Wilhelm Wenning habe seinerzeit im Gespräch mit ihm aber auch nichts Gegenteiliges versprochen.

Lieber in der "Quelle"

Damals war man der Kurstadt aber insofern entgegengekommen, dass man statt der ursprünglich geplanten 300 Plätze nur eine mögliche Belegung mit maximal 200 Menschen festlegte. Zinnert weiß sehr gut, dass die Behörden der Kurstadt in der Vergangenheit schon entgegenkamen in der Flüchtlingsfrage. Zwei Angebote von Vermietern, die sehr viel zentraler gewesen wären als die Quelle am Bärnreuther Weg, hatte das Landratsamt in der Vergangenheit abgelehnt. „Am Bärnreuther Weg (in der Quelle) wären mir die Flüchtlinge hundertmal lieber gewesen als im Reitz-Gebäude.“

Zinnert fürchtet, dass das mehrheitliche Nein im Stadtrat zur Nutzungsänderung für die Quelle die Position der Kurstadt in dieser Sache nicht verbessert hat. Derzeit prüft das Landratsamt Bayreuth das Brandschutzkonzept für die Nutzung des Sanatoriums Quelle als Unterkunft für bis zu 80 Flüchtlinge. Die Kreisbehörde kann das Nein des Stadtrats übergehen und die Nutzungsänderung ersatzweise gestatten.

„Wir wissen nur, dass vonseiten des Ministeriums daran gearbeitet wird, den Winternotfallplan in einen allgemeinen Notfallplan überzuführen, dass dafür aber noch eine Reihe von Gesprächen notwendig sind“, so auf Nachfrage Ingrid Gleißner-Klein, Leiterin des Geschäftsbereichs 2 im Landratsamt Bayreuth: „Im Moment gilt noch der Winternotfallplan und wir halten an unserem gemeldeten Reitz-Gebäude fest.“

Jederzeit verkäuflich

Rechtsanwalt Boris Sakowski von der Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart ist für die Verwertung der Immobilen der insolventen Reitz-Gruppe zuständig. Das Eine und Andere entlang der Kulmbacher Straße hat er bereits verkauft oder vermietet. Das Bürogebäude gehört nicht dazu.

Sakowski sagt: „Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Landratsamt Bayreuth. Ich kann jederzeit über das Gebäude verfügen. Und es auch verkaufen.“ Geld vom Landratsamt gibt es erst dann, wenn wirklich Flüchtlinge einziehen. Er bestätigt aber auch, dass sich kürzlich die Kreisbehörde erneut an ihn gewandt habe mit der Frage, ob das Gebäude „weiter zur Verfügung“ stehe. Dies habe er bejaht. Von einem Zeitraum oder einer Frist sei dabei nicht die Rede gewesen.

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