Ohne Diskussionen hingegen wurde ein Logowechsel durchgewunken. Die TZ und der Naturpark haben künftig ein gemeinsames Logo. Wobei im Grunde das grüne TZ-Logo mit dem Rudolfstein übernommen wird, ergänzt um das Wort "Naturpark".
Gästezahlen: "Gibt es erst wieder im Frühjahr", sagte Landrat Hübner. Und verriet dann doch ein paar Daten für das laufende Jahr: Bis Ende September habe es im Fichtelgebirge 6,6 Prozent mehr Übernachtungen und zehn Prozent mehr Gästeankünfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum gegeben. "Und das, obwohl es vom Wetter her kein Superjahr war." Innerhalb Bayerns habe Oberfranken die höchsten Zuwüchse.
Werbung: Die TZ ist seit Jahresanfang um eine Vollzeitstelle aufgestockt. Trotzdem ist das Geld, das direkt für Werbung zur Verfügung steht, das "Marketingbudget", mit 238.600 Euro fast so hoch wie die Personalkosten (246.000 Euro). Im Einzelnen sollen ausgegeben werden: für das Thema Wandern 30.000 Euro, für Radeln 38.000 (die Relation erklärt Reb so: "Beim Wandern sind wir schon gut aufgestellt"). Für das Oberthema Gesundheit sind 25.000 Euro verplant, für Kulinarik 2500 Euro, für Winter 5000 Euro (Reb: "wir wollen den Winter spielen, ohne von Schnee abhängig zu sein"), für internationale Werbung 8000 Euro (unter anderem für eine niederländische Broschüre), für "Kommunikation" (das sind Karten, Broschüren, aber auch Filmaufnahmen) 45.000 Euro. Für die Website sind 7000 Euro geplant, für "Projekte" 10.000 Euro (dazu zählt eine Studie, die Aufschluss geben soll, welche Kompetenz Gäste dem Fichtelgebirge bei bestimmten Themen zumessen - also im Umkehrschluss, wo Nachholbedarf ist). Für klassische Pressearbeit (Pressemitteilungen, Anzeigen, Journalistenreisen) sind 26.000 Euro angesetzt.
EU-Beihilferecht: Die TZ ist teilweise mit Dienstleistungen tätig, die auch ein Privatanbieter machen könnte, zum Beispiel Urlaubspauschalen. Deswegen interessiert sich die EU auch dafür, was im Fichtelberger Rathaus, wo die TZ ihren Sitz hat, passiert. Und ob das den Wettbewerb untergräbt oder private Anbieter durch Subventionen benachteiligt sind. Reb: "Wir müssen öffentliches Geld so einsetzen, dass wir nicht in den Wettbewerb eingreifen. Wir müssen marktübliche Preise verlangen. Wir dürfen nicht quersubventionieren. Wir müssen eine Buchführung haben, die zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unterscheiden lässt." Landrat Hübner nannte Beispiele, was passieren kann, wenn man das Thema vernachlässigt. Wie in Potsdam, wo die TI schließen musste und der Betrieb neu ausgeschrieben werden musste. Vergleichbare Einrichtungen wie die TZ mussten Unternehmensteile abtrennen. Hübner: "Uns war wichtig, dass wir für Dinge wie "Wandern ohne Gepäck", die der Markt nicht anbietet, nicht eine eigene Firma gründen müssen." Das Fachbüro Rödl und Partner wurde mit der Thematik beauftragt. Und befand, dass eine "Betrauungsakte" ausreichend ist. Die entspechende Erklärung der Mitgliedkommunen bedeutet, dass "einem Unternehmen eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) kraft eines öffentlichen Hoheitsaktes übertragen wird", so die Online-Ausgabe des Wirtschaftslexikons Gabler: "Es handelt sich dabei um eine Voraussetzung für eine Ausnahme von den Wettbewerbsregeln, unter anderem vom Beihilfenverbot. Eine Betrauung ist insofern unverzichtbar für die öffentliche Finanzierung von DAWI."