Die Aufbauten müssen so gestaltet sein, dass die fest mit dem Fahrzeug oder Anhänger verbunden sind. Und die Sichtverhältnisse des Fahrzeugführers und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges dürfen durch die Aufbauten nicht beeinträchtigt sein, schreibt es die Vorschrift vor. Neben dem Fahrer muss es für jedes Fahrzeug noch eine verantwortliche, nüchterne und zuverlässige Aufsichtsperson geben. Und die Fahrzeuge, die nicht mit Umbauten geschützt sind, müssen von Ordnern begleitet werden.
Bayreuth und Pottenstein feiern auch
Auch in Stadt und Landkreis Bayreuth hat die Sicherheit Vorfahrt vor der Narretei, bestätigen die Pressesprecher Joachim Oppold von der Stadt und Michael Benz vom Landkreis. In Bayreuth zieht der Faschingsumzug ebenfalls am Sonntag, 7. Februar, 13 Uhr, durch die Stadt.
Zuständig ist Verkehrsdirektor Jan Kempgens von Bayreuth Marketing und Tourismus.„Ich bin selbst aus Gelsenkirchen und habe dort einmal vor mehr als dreißig Jahren erlebt, wie etwas passiert ist, ich achte sehr auf Sicherheit“, sagt Kempgens. Schon im Vorfeld haben mit den Mitwirkenden Gespräche stattgefunden, gemeinsam mit der Polizei sind alle über die Pflichten aufgeklärt worden. Die Verantwortlichen müssen die Regularien und Vorgaben akzeptieren und unterschreiben auch dafür. „Bei uns machen etwa vierzig Gruppen mit. Wir haben in Bayreuth in diesem Bereich ein großes ehrenamtliches Engagement“, sagt Kempgens – und pocht auf die Ordnung. Der Umzug schlängelt sich vom Volksfestplatz über die Äußere Badstraße und die Richard-Wagner-Straße bis zum Markplatz.
In Pottenstein ist der große Faschingsumzug am 9. Februar um 13.30 Uhr. Die Bestimmungen, die in Kulmbach und Bayreuth gelten, gelten auch dort, teilt das Landratsamt Bayreuth mit. „Ein Faschingsumzug benötigt eine Erlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem ist das Merkblatt zu beachten“, erklärt Michael Benz, der Pressesprecher des Landratsamtes. Die Vorbereitung auf die Umzüge erfolgen auch im Landkreis Bayreuth in enger Abstimmung mit dem TÜV.