Für Fahrzeuge bei Faschingszügen gibt es strenge Vorschriften – Landratsämter achten darauf, dass sie eingehalten werden Fasching mit strengen Regeln für Narren

Von Sonny Adam
Auch in der närrischen Zeit müssen die Narren bei Umzügen Regeln einhalten - zur ihrer Sicherheit und der des Publikums. Foto: Sonny Adam Foto: red

Auch wenn die fünfte Jahreszeit bereits begonnen hat, herrscht dennoch keine Narrenfreiheit, stellt Uwe Limmer vom Sachgebiet Verkehr im Landratsamt Kulmbach klar. Die Vorschriften müssten eingehalten werden, denn auch in närrischer Zeit gehe es um  Sicherheit für alle. Die Faschingsgesellschaft Wikinger Bad Berneck zieht Konsequenzen daraus.

 
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Tausende von Menschen strömen jedes Jahr zum Faschingstreiben nach Stadtsteinach. Am 7. Februar, ab 13 Uhr, ist es in Stadtsteinach wieder soweit – das bunte Treiben ist die größte Veranstaltung ihrer Art im Landkreis Kulmbach. Doch das bedeutet nicht, dass Stadtsteinach in dieser Zeit zum rechtsfreien Raum wird. Im Gegenteil, erklärt Uwe Limmer vom Landratsamt Kulmbach. Er und seine Kollegen vom Sachgebiet Verkehr vom Landratsamt Kulmbach sind zuständig, dass das Narrentreiben auch ordnungsgemäß abläuft – und dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Beamten schauen Narren auf die Finger

Der Fasching hat sich sehr verändert, ist sicherer geworden“, sagt Limmer. Generell sind die Fußgruppen und Narren von den Vorschriften nicht betroffen, doch für Traktoren, Zugmaschinen, Lastwagen und Tieflader, die beim Umzug mitfahren, gibt es klare Vorschriften. Die Achsen müssen von Ordnern flankiert werden – oder die Achsen müssen verkleidet sein.

Denn natürlich sollen Kinder, die Bonbons vom Boden aufheben, nicht unter die Räder geraten können. So ein Faschingsumzug ist ja immer in Bewegung. „Da sind auch die Eltern gefordert – sie müssen den Kindern klarmachen, dass man nicht jedem Bonbon hinterher springen kann“, sagt Limmer.

Wikinger laufen lieber zu Fuß

Für die Wikinger aus Bad Berneck, die jahrelang beim Stadtsteinacher Umzug mit einem 40-Tonner mit von der Partie waren, war nach der nachdrücklichen Veröffentlichung der Vorschriften Schluss. „Wir marschieren nur noch als Fußgruppe mit. Im letzten Jahr zum ersten Mal, in diesem Jahr wieder. Letztes Jahr waren wir Papst und Kardinal – was wir in diesem Jahr machen, verraten wir noch nicht“, sagt der Vorstand der Wikinger Michael Greiner. Genau aus diesem Grund sind die Wikinger auch in Bayreuth nicht mit einem großen Lastwagen mit von der Partie. Bislang war es üblich, dass die Prinzen und Tanzmariechen im offenen Cabrio durch Stadtsteinach chauffiert worden sind.

Schleudersitz im Cabrio

Doch im Wagen zu stehen oder auf dem Heck zu sitzen, ist definitiv verboten. „Beim Einsatz von Kraftfahrzeugen (Cabriolets) besteht Sitzplatz- und Gurtpflicht. Das Sitzen außerhalb der vorgesehenen Sitzplätze ist nicht erlaubt“, so die Vorschrift. „Ich habe vor einigen Jahren selbst beobachtet, wie eine Prinzessin beim plötzlichen Anfahren fast hinterrücks vom Cabrio nach hinten gekippt wäre“, sagt Uwe Limmer.

Die Aufbauten müssen so gestaltet sein, dass die fest mit dem Fahrzeug oder Anhänger verbunden sind. Und die Sichtverhältnisse des Fahrzeugführers und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges dürfen durch die Aufbauten nicht beeinträchtigt sein, schreibt es die Vorschrift vor. Neben dem Fahrer muss es für jedes Fahrzeug noch eine verantwortliche, nüchterne und zuverlässige Aufsichtsperson geben. Und die Fahrzeuge, die nicht mit Umbauten geschützt sind, müssen von Ordnern begleitet werden.

Bayreuth und Pottenstein feiern auch

Auch in Stadt und Landkreis Bayreuth hat die Sicherheit Vorfahrt vor der Narretei, bestätigen die Pressesprecher Joachim Oppold von der Stadt und Michael Benz vom Landkreis. In Bayreuth zieht der Faschingsumzug ebenfalls am Sonntag, 7. Februar, 13 Uhr, durch die Stadt.

Zuständig ist Verkehrsdirektor Jan Kempgens von Bayreuth Marketing und Tourismus.„Ich bin selbst aus Gelsenkirchen und habe dort einmal vor mehr als dreißig Jahren erlebt, wie etwas passiert ist, ich achte sehr auf Sicherheit“, sagt Kempgens. Schon im Vorfeld haben mit den Mitwirkenden Gespräche stattgefunden, gemeinsam mit der Polizei sind alle über die Pflichten aufgeklärt worden. Die Verantwortlichen müssen die Regularien und Vorgaben akzeptieren und unterschreiben auch dafür. „Bei uns machen etwa vierzig Gruppen mit. Wir haben in Bayreuth in diesem Bereich ein großes ehrenamtliches Engagement“, sagt Kempgens – und pocht auf die Ordnung. Der Umzug schlängelt sich vom Volksfestplatz über die Äußere Badstraße und die Richard-Wagner-Straße bis zum Markplatz.

In Pottenstein ist der große Faschingsumzug am 9. Februar um 13.30 Uhr. Die Bestimmungen, die in Kulmbach und Bayreuth gelten, gelten auch dort, teilt das Landratsamt Bayreuth mit. „Ein Faschingsumzug benötigt eine Erlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem ist das Merkblatt zu beachten“, erklärt Michael Benz, der Pressesprecher des Landratsamtes. Die Vorbereitung auf die Umzüge erfolgen auch im Landkreis Bayreuth in enger Abstimmung mit dem TÜV.

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