Der Schwerkranke war 2017 gestorben. Nun muss Richter Peter Tettmann klären, welches Testament gültig ist. „Wir haben hier öfter Streitfälle um die Testierfähigkeit“, erläuterte der Richter. Er stellte die Frage an die Prozessbeteiligten, ob es im Sinne des Erblassers sei, dessen Geld zu „verstreiten“. Möglicherweise werde auch die Verwandtschaft „reingezogen“. In dem Fall sind zwei Testamente vorhanden, die vom gleichen Bayreuther Notar beurkundet wurden. Das erste stammt aus 2013, setzte die Ehefrau als Erbin ein. Das zweite Testament wurde eine Woche vor dem Tod des Mannes im Februar 2017 in der Palliativstation beurkundet. Als Erben waren nun die drei erwachsenen Kinder vorgesehen. Der Notar hatte in beiden Testamenten vermerkt, dass der Mann nach seiner Überzeugung voll geschäfts- und testierfähig sei. „Vom Wortlaut her ist das eindeutig“, betonte der Richter.