Gustl Mollath sitzt als gemeingefährlich eingestuft und zwangsuntergebracht in der Bayreuther Psychiatrie. Mollath war ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau angeklagt. In dem Prozess hatte ein Gutachter ihm eine schwere psychische Erkrankung attestiert. Deshalb nicht schuldfähig, wurde er freigesprochen, jedoch wegen der Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie untergebracht.
Mittlerweile haben sich Behauptungen Mollaths über ein Schwarzgeldsystem bei der Nürnberger Hypovereinsbank als zutreffend erwiesen. Mittlerweile strebt die Nürnberger Staatsanwalt selbst die Wiederaufnahme des Falls Mollath an.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Druckausgabe des Nordbayerischen Kuriers am Dienstag, 8. Januar.