Rauswurf der Pegnitzer Rathausbeamtin war nicht rechtens Fall Sylvia Tennert erneut vor Gericht

Von Kerstin Freiberger
Der Fall der Pegnitzer Rathausbeamtin Sylvia Tennert kommt im Oktober erneut vor das Verwaltungsgericht. Foto: red Foto: red

Darf Sylvia Tennert als Beamtin im Pegnitzer Rathaus bleiben? Diese Frage muss am 23. Oktober das Verwaltungsgericht Bayreuth klären. Noch immer sind viele Fragen offen, die Stadt will sich vor der Verhandlung nicht äußern.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Begonnen hatte alles im Mai 2011. Der damalige Stadtrat hat auf Vorschlag von Bürgermeister Manfred Thümmler beschlossen, Tennert „in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen“. Einige Monate später schlug Thümmler vor, Tennert „rückwirkend zur Verwaltungsrätin mit abgesenktem Grundgehalt nach A12 zu befördern“. Der Beschluss wurde damals einstimmig gefasst. Sie arbeitete daraufhin als Beamtin bei der Stadt, war für mehrere Projekte zuständig.

Der neue Bürgermeister Uwe Raab ließ im Februar 2013 das Beamtenverhältnis vom Landratsamt überprüfen. Grund für die Beschwerde waren offenbar Fehler bei der Verbeamtung. Und das muss nun das Gericht klären. Das Landratsamt hat der Stadt empfohlen, „die Nichtigkeit der Beförderung zur Verwaltungsrätin festzustellen sowie die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für nichtig zu erklären“. Raab stellte Tennert ohne Zustimmung des Stadtrates frei. Dieser Beschluss wurde erst danach eingeholt. Dies war einer der Gründe, dass der „Rauswurf“ laut Verwaltungsgericht nicht gerechtfertigt war und Tennert nun vorerst wieder ins Rathaus zurückkehren durfte. Unklar ist nach wie vor, ob die Verbeamtung rechtmäßig war. Und darum geht es im Oktober: Tennert wurde in A 12 eingestuft, als Volljuristin hätte sie jedoch ein Recht auf A 13 gehabt.

Seitdem hat sich die Einstufung von Beamten geändert. Nach der neuen Regelung wurde sie nach Q 3 (gehobener Dienst) bezahlt. Tennert ist jedoch Volljuristin und hätte eigentlich höher eingruppiert werden müssen. Verwunderung herrscht, dass die Stadt erst nachdem Thümmler nicht mehr im Amt war den Fall ins Rollen brachte. Eigentlich muss ein Jahr, nachdem der Fehler bemerkt worden ist, das Beamtenverhältnis zurückgenommen werden. Auch über den Beginn dieser Frist entscheidet das Gericht.

Bilder