Geiers Behauptung steht im Widerspruch zum zentralen Grund, den das Landgericht Bayreuth am 9. Dezember 2013 für die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des wegen Mordes an Peggy Knobloch verurteilten Kulac angeführt hatte: Dass die Tathergangshypothese – erstellt von dem bekannten Fall-Analytiker Alexander Horn vom Landeskriminalamt in München – dem Prozessgutachter nicht vorgelegen habe und dieser bei Kenntnis des Szenarios womöglich die Glaubwürdigkeit von Kulacs umstrittenen Geständnis anders dargestellt hätte. Im Gegensatz zu Geier bestätigte Profiler Horn, dass das Szenario tatsächlich erstellt worden war, nämlich am 2. Mai 2002. Das Szenario ging von einem Geschehen aus, in dem ein Täter aus einem sexuellen Motiv heraus Peggy getötet habe, und zwar eher ungeplant in einer eskalierenden Situation. Die im Februar 2002 eingesetzte zweite Sonderkommission von Geier fand in den Akten eine Vernehmung von Kulac, der zufolge er am 7. September 2001 einen sexuellen Missbrauch an Peggy am 3. Mai 2001 gestanden hatte, also vier Tage vor dem Verschwinden des Mädchens am 7. Mai 2001. Dieses Motiv machte Kulac zum Verdächtigen.