EuGH: Bridge ist kein Sport

Foto: Bernd Thissen dpa/lnw Foto: red

Bridge ist kein Sport - jedenfalls nicht im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie.

 
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Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt. Dem Kartenspiel fehle die „nicht unbedeutende körperliche Komponente“, hieß es zur Begründung.

Die English Bridge Union wollte die Gebühreneinnahmen für ihre Turniere im Duplicate-Bridge - einer speziellen Variante des traditionsreichen Kartenspiels - von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Sie berief sich dabei auf eine Klausel der EU-Richtlinie, wonach die Steuer für „in engem Zusammenhang mit Sport stehende Dienstleistungen“ erlassen werden kann.

Die britischen Steuerbehörden lehnten das ab, weil es sich nicht um Sport handele. Der EuGH sah das genauso, und das obwohl nach Angaben des Generalanwalts Bridge seit 1998 vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannt ist und 2020 sogar olympische Disziplin werden könnte.

Der EuGH urteilte, Duplicate-Bridge setze zwar Logik, Gedächtnis und strategisches Denken voraus und könne der geistigen und körperlichen Gesundheit förderlich sein. Doch habe es eben nur eine „unbedeutend erscheinende körperliche Komponente“. Die EU-Kommission begrüßte die Klarstellung und will das Urteil prüfen, wie eine Sprecherin sagte.

Die Bridge Union muss trotzdem noch nicht alle Hoffnung auf Steuerbefreiung aufgeben. Der EuGH lässt nämlich offen, ob Duplicate-Bridge-Turniere „kulturelle Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie sein könnten.

Das könnte der Fall sein, wenn sich die „Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer Ausübung, ihrer Geschichte und der Traditionen, zu denen sie gehört, im sozialen und kulturellen Erbe eines Landes einen solchen Platz einnimmt, dass sie als Teil seiner Kultur angesehen werden kann“, teilte das Gericht mit.

dpa

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