Im Prozess sagten alle Zeugen sorgfältig und seriös aus – offenbar auch beeindruckt durch die Ermittlungen, die die Kripo in jener Nacht zunächst wegen eines versuchten Tötungsdeliktes führte. Der Verletzte 29-Jährige räumte ein, dass es zwischen ihm und dem Angeklagte durchaus zu einer „Rangelei“ gekommen war. Dass der Angeklagte ihm aber Fußtritte gegen den Kopf verpasst habe, diese Behauptung stellte er nicht mehr auf. Schon während der Ermittlungen war er davon abgerückt – wohl auch wegen der Aussage eines der wenigen nüchternen Zeugen, der damals und auch im Prozess dies berichtete: Das Opfer sei nach der Schlägerei in einem gefliesten Hausflur eines Hauses an der Hofer Straße gestürzt und dort mit dem Gesicht voran auf den gekachelten Boden geknallt. Der Angeklagte selbst gab zu, den 29-Jährigen geschlagen zu haben, reklamierte aber Notwehr. Der andere habe ihn zuerst angegriffen. Beide Kontrahenten erklärten, mittlerweile hätten sie sich ausgesprochen – man müsse sich quasi wegen der “gemeinsamen Kinder“ einigermaßen vertragen.
Den von Verteidiger Gert Lowack beantragten Freispruch wegen Notwehr gab Richter Käsbohrer nicht. Entscheidend für den Schuldspruch wegen Körperverletzung waren Zeugenaussagen, nach denen das Opfer nach der ersten Rangelei erst abwendet und dann nochmals zum Angeklagten zurückkam – und dort direkt mit einem Kinnhaken und einem Fußtritt in den Magen empfangen wurde. Der Richter beließ es bei einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro.