Prozess Kindstötung: Bewährungsstrafe

Archivfoto: dpa Foto: red

Eine Erntehelferin bringt auf der Toilette ihrer Unterkunft in Niederbayern einen Jungen auf die Welt. Das Baby erstickt in der Kloschüssel, die Mutter verscharrt die Leiche in einem Rübenacker. Ins Gefängnis muss die Frau aber nicht.

 
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Nach dem Tod ihres Neugeborenen in Niederbayern ist eine Erntehelferin zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Deggendorf setzte die Strafe wegen fahrlässiger Tötung am Donnerstag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hatte im vergangenen Sommer auf der Toilette ihrer Unterkunft bei Plattling (Landkreis Deggendorf) einen lebensfähigen Jungen auf die Welt gebracht. In der Kloschüssel erstickte das Baby dann.

«Es gibt keine Anhaltspunkte für ein aktives Handeln der Angeklagten», begründete die Vorsitzende Richterin, Gisela Schwack, ihre Entscheidung. Der Tod des Jungen hätte nur verhindert werden können, wenn die Mutter ihn sofort aus der Kloschüssel genommen hätte. Die Frau sei aber in einer Ausnahmesituation gewesen.

Die Leiche des Jungen hatte sie anschließend auf einem Rübenacker des Betriebshofes verscharrt. Bei der Befragung durch die Polizei führte die Mutter die Ermittler sofort zu der Stelle. «Auch dies spricht nicht für einen Tötungsvorsatz», betonte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassung gefordert. «Die Angeklagte ist als Mutter die Garantie für das Leben ihres Kindes. Sie hat den Tod verursacht, weil sie es nicht sofort aus der Kloschüssel genommen hatte», betonte Oberstaatsanwalt Peter Wiesenberger. Zudem habe sie, anders als von ihr angegeben, mit der Geburt gerechnet. «Dafür spricht, dass sie einen Eimer, eine Schere und ein Handtuch mit auf die Toilette genommen hatte.» Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau die Utensilien aber erst nach der Geburt geholt, um die Spuren zu beseitigen. Der Staatsanwalt will prüfen, ob er Rechtsmittel einlegt.

Beim Urteilsspruch atmete die Angeklagte erleichtert auf. Sie verließ das Gericht als freie Frau. Seit sechs Monaten hatte sie in Untersuchungshaft gesessen. Sie will nun so schnell wie möglich nach Polen zu ihren beiden Kindern. Eine von ihrem Verteidiger geforderte Entschädigung für die Haftzeit sprach das Gericht ihr aber nicht zu.

dpa

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