Leitender Oberstaatsanwalt prüft Vorwurf des Organisationsverschuldens Ermittlungen gegen Ranftl laufen weiter

Von Frank Schmälzle
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikum Bayreuth, Roland Ranftl. Foto: Archiv/ Lammel Foto: red

Die Abfindung, die der ehemalige Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, Roland Ranftl, bekommt, soll unter dem bleiben, was ihm zugestanden hätte. Ranftls Vertrag lief noch bis 2017, er hätte also zwei Jahresgehälter geltend machen können. Am vergangenen Samstag haben die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Krankenhauszweckverbandes einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Doch damit ist die Causa Ranftl noch nicht zu Ende.

 
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Ranftl war seit August 2014 freigestellt. Damals waren schwerwiegende Vorwürfe gegen das Klinikum Bayreuth laut geworden. Bei der Geburtshilfe seien Kinder aufgrund von Behandlungsfehlern gestorben oder hätten schwere Schäden davon getragen. Auf einer der beiden Intensivstationen seien Patienten länger als medizinisch notwendig künstlich beatmet worden. Und: Im Klinikum hätten Patienten künstliche Herzklappen per Schlüssellochoperation erhalten, obwohl dies medizinisch nicht notwendig gewesen wäre. Ranftl soll von den Vorkommnissen gewusst haben. Ärzte hatten ihn darauf hingewiesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen Klinikchef wegen einer anonymen Anzeige nach Vorfällen auf der Station für Geburtshilfe. Der Vorwurf gegen Ranftl lautet auf "Organisationsverschulden", weil Ranftl die Defizite im Klinikum nicht abgestellt habe. Deshalb sei es zu fahrlässigen Körperverletztungen und fahrlässigen Tötungen gekommen. "Das Verfahren läuft noch", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Ranftls stehe aber "nicht in der ersten Linie", sagt Potzel. Zunächst müssten sich Ärzte, die Patienten behandelten, verantworten. "Erst dann kommt die Frage nach einem Organisationsverschulden." Von vier Fällen auf der Station für Geburtshilfe , sagt Potzel, seien zwei inzwischen mangels Tatnachweis eingestellt.

Unabhängig von der anonymen Anzeigen gegen Ranftl seien sechs von sieben Fällen, die im Zusammenhang mit künstlicher Beatmung auf einer Intensivstation stehen, ebenfalls eingestellt. "Wir haben diese Entscheidungen auf der Basis umfangreicher Gutachten getroffen", sagt Potzel. Ein Tatnachweis habe sich bei den eingestellten Fällen nicht ergeben. Grundsätzlich gelte: Ein Arzt mache sich nur strafbar, wenn er durch sein Handeln sorgfaltswidrig eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes seines Patienten herbeiführe. Verstöße gegen ärztliche Regeln, die den Zustand von Patienten nicht beeinflusst hätten, seien auch nicht Gegenstand der Ermittlung der Staatsanwaltschaft.

Ob Patienten zu Schaden gekommen oder gar gestorben sind, weil ihnen ohne medizinische Notwendigkeit künstliche Herzklappen per Schlüssellochoperationen eingesetzt wurden, prüft die Staatsanwaltschaft derzeit noch. Im Juli hatte das Klinikum Bayreuth den Chefarzt der Kardiologie, Prof. Martin Höher, gekündigt. Weil sich "erhebliche Verdachtsmomente" ergeben hätten, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Chefarzt nicht mehr zuließen. Höher wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung.

Roland Ranftl hatte sich dagegen gewehrt, sein Gehalt offen zu legen. Nach Kurier-Informationen soll es bei etwa 250.000 Euro pro Jahr gelegen haben.

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