CSU-Abgeordnete im Kurier-Interview Emmi Zeulner: "Entwurf mit Augenmaß"

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"Ein Nein zur organisierten Selbsthilfe bedeutet nicht, auf das Selbstbestimmungsrecht zu verzichten." Das sagt die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner im Kurier-Interview nach der Abstimmung im Bundestag. Sie hat Verständnis dafür, dass Menschen ihren Todeszeitpunkt selbstbestimmen wollen. Aber "ein Geschäft mit dem Tod" dürfe es nicht geben.

 
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Was hat Sie veranlasst, den Gesetzentwurf über „die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zu unterstützen?

Emmi Zeulner: Wie ich im Sommer bereits dargelegt habe, habe ich für den Gesetzentwurf meines Kollegen Michael Brand gestimmt, da dieser das Selbstbestimmungsrecht nicht einschränkt und die Möglichkeiten der passiven und indirekten Sterbehilfe nicht anficht. Was jedoch unter Strafe gestellt wird, ist die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Die „Leistungen“ von Sterbehilfevereinen und Einzelpersonen, die wiederholt Beihilfe zum Suizid leisten und bisher nicht belangt werden konnten, werden künftig verboten. Aus den Nöten eines Sterbenden darf nicht Kapital geschlagen werden. Für Angehörige, nahestehende Personen und Ärzte, die nicht geschäftsmäßig handeln, bleibt die jetzige Gesetzeslage unverändert.

Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis der heutigen Entscheidung?

Zeulner: Selbstverständlich. Der Gesetzentwurf mit Augenmaß hat sich durchgesetzt. Denn ich lehne die organisierte und gewerbliche Sterbehilfe in jeglicher Form; es darf kein Geschäft mit dem Tod geben.

Wann hat Ihrer Ansicht nach die Selbstbestimmung des Menschen ihre Grenzen?

Zeulner: Ein Nein zur organisierten Suizidbeihilfe bedeutet nicht, auf das Selbstbestimmungsrecht zu verzichten, denn dieses ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Die beiden Pole - das Recht auf Selbstbestimmung, auch bei der Wahl des eigenen Todeszeitpunktes, auf der einen Seite und der Schutz des Lebens auf der anderen Seite - widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Schon heute bietet unsere Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten Ängste, wie unerträgliche Schmerzen am Lebensende oder eine unnötige Abhängigkeit von medizinischen Apparaten zu nehmen und dem Wunsch nach Selbstbestimmung zu entsprechen.

Sie sind ausgebildete Krankenschwester. Haben Sie schon einmal kranke Menschen beim Sterbeprozess begleitet?

 Zeulner: Ja, im beruflichen und im persönlichen Umfeld. Meiner Ansicht nach sollte nicht die Sterbehilfe, sondern vielmehr die gute Sterbebegleitung im Mittelpunkt stehen. Menschen, die nach einem schnellen Tod rufen, wollen oft nicht sterben, sie wollen nur nicht leiden. Als Berichterstatterin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion freue ich mich, dass wir hierzu mit dem Gesetz zur Verbesserung  der Hospiz- und Palliativversorgung diese Woche einen großen und wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht haben.

Könnten Sie selbst sich vorstellen, in eine gesundheitliche Situation zu kommen, in der Sie sich ein frühes Ende wünschen?

Zeulner: Es gibt Situationen im Leben, die man nur dann bewerten kann, wenn man sie selbst durchlebt. Aber die palliativmedizinische Versorgung hat sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt. Dieses Wissen gibt mir eine große Sicherheit.

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