Gelange das Produkt dennoch in den Handel, und wendet sich der Verbraucher ans Landratsamt, könne dieses Ermittlungen aufnehmen. „Je nach Fall kann dies zu Vor-Ort-Kontrollen, Untersuchungen durch Fachlabore oder Warenrückrufen führen“, sagt Benz. Seien die Mängel gravierend, könne das Landratsamt auch von sich aus tätig werden. In diesem Fall aber eher nicht, weil man zu wenig wisse.
Der perplexe Prokurist Kipp würde auch gerne mehr wissen, zum Beispiel die Produktionsnummer. Damit er nachforschen kann, an welcher der zehn Maschine produziert wurde. Und damit so etwas künftig nicht nochmal passiert. „Wir hoffen, dass wir diese Information noch bekommen. Und entschuldigen uns schon mal im Vorfeld.“